9. März 2024
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22:52
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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bis Ende 2017 war steuerlich von entscheidender Bedeutung, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen, ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds handelte. Bei Fonds im Inland galten andere Regeln als bei Fonds im Ausland.
Wenn Sie bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 Anteile an einem Investmentfonds erworben hatten, blieben Sie bis Ende 2017 beim Verkauf der Anteile von der Abgeltungssteuer verschont.
Mit der seit 2018 geltenden Reform der Investmentbesteuerung wurde der Bestandsschutz von Investmentfonds jedoch aufgehoben. Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer in Höhe von den angesprochenen 25% jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf.
Im Übrigen dürfte Ihnen das Finanzamt die steuerliche Zusammensetzung entsprechend darlegen (können) im Bescheid.
Beste Grüße