Steuerrecht zwischen Österreich und Deutschland

8. März 2024 18:45 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Ich bin Österreicher und habe 2008 in Österreich Geld in einem Fond angelegt.
Laut Bank war der Fond bei Anlage von 10 Jahren Steuer frei, also bis 2018.
2018 hat die Bank den Fond mit Zugewinn steuerfrei ausgezahlt.
Da ich eine Immobilie in Österreich und Deutschland besitze habe ich zwei Hauptwohnsitze.
Ich bin so wohl in Österreich und in Deuschland gemeldet.
Im Jahr 2023 fordert das Finazamt in Deuschland für den Zugewinn 25 % Steuern.
Ich habe seit 2018 Pachteinnahmen von einem Grundstück die ich korrekt versteuere.
Das Geld aus dem Fond hat Österreich nicht verlassen und wurde Ende 2018 in einem neuen Fond angelegt und die Bank führt die anfallenden Steuren an das zuständige Finanzamt in Österreich ab.
Warum fordert das Finanzamt in Deuschland für dem Zugewinn des Fond von 2008 - 2018 nachträglich Steuern ?
9. März 2024 | 22:52

Antwort

von


(1253)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Abend,

bis Ende 2017 war steuerlich von entscheidender Bedeutung, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen, ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds handelte. Bei Fonds im Inland galten andere Regeln als bei Fonds im Ausland.
Wenn Sie bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 Anteile an einem Investmentfonds erworben hatten, blieben Sie bis Ende 2017 beim Verkauf der Anteile von der Abgeltungssteuer verschont.
Mit der seit 2018 geltenden Reform der Investmentbesteuerung wurde der Bestandsschutz von Investmentfonds jedoch aufgehoben. Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer in Höhe von den angesprochenen 25% jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf.
Im Übrigen dürfte Ihnen das Finanzamt die steuerliche Zusammensetzung entsprechend darlegen (können) im Bescheid.

Beste Grüße


ANTWORT VON

(1253)

Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Ausländerrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...