Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Mir ist noch einiges unklar an dem Sachverhalt, aber wenn Sie nicht entsendet worden sind von Österreich nach Deutschland und in Deutschland bei einer Zweigniederlassung einer Firma aus Österreich arbeiten und Sie selbst ebenfalls in Deutschland wohnen, können und müssen Sie nur eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. In Österreich sind Sie nicht steuerpflichtig. Schauen Sie sich einmal Ihre monatliche Lohnabrechnung an.
Die Kosten für das berufsbegleitende Studium sind also im Rahmen der deutschen Steuererklärung anzugeben.
Wenn Ihr Mann ebenfalls in Deutschland arbeitet und in Deutschland steuerpflichtig ist, geben Sie entweder eine Steuererklärung ab und beantragen die Zusammenveranlagung oder Sie geben zwei Steuererklärungen ab und beantragen die getrennte Veranlagung. Was hier günstiger ist, kann nicht beurteilt werden, da hier Ihre Einkünfte und Ausgaben berücksichtigt werden müssten und die Steuer im Rahmen einer Vergleichsrechnung berechnet werden müsste.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hermes,
nein ich bin nicht entsendet worden. Mein Mann und ich sind beide Deutsche mit deutschem Wohnsitz und arbeiten im Inland.
Lohnzettel habe ich leider noch keinen. Steuerlich sind wir zusammen veranlagt, als Ehepaar mit 3 Kindern. Wobei das in Österreich ja ohnehin wieder anders besteuert wird (kein Lohnsteuerklassensystem wie bei uns).
Was genau ist Ihnen unklar?
MfG
galaxygorm
Dann spielt für Sie ausländisches Steuerrecht keine Rolle und werden Sie mit Ihrem Mann gemeinsam oder getrennt in Deutschland steuerlich veranlagt.