Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Falls die Auszahlung im Jahr 2016 erfolgte, NEIN. Denn die Änderungen durch BEPS – Umsetzungsgesetz (http://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/beps-umsetzungsgesetz-die-besteuerung-von-abfindungszahlungen-nach-den-dba-seit-dem-1117-f103287), die möglicherweise eine andere Beurteilung zu Folge haben würden, betreffen nur die Auszahlungen ab dem 01.01.17.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen