Steuerrecht - Strafverfahren - Einigung
19. August 2024 15:52
|
Preis:
100,00 €
|
Steuerrecht
Beantwortet von
Folgendes Problem :
Im März 2023 wurde gegen mich ein Strafverfahren durch die Steuerverhandlung eröffnet .
Da ich bzw. (meine Frau) in der Zeit von Jahr 2012 – 1018 unvollständige bzw gar keine Steuererklärungen über unseren Versandhandel gemacht haben.
Ich hatte im Jahr 2012 angefangen, einen kleinen Versandhandel mit Multimediawaren zu betreiben über Amazon.,privat ohne Gewerbe) (Musik Cds, DVDS, Computerspiele…) besonders am Anfang fast nur mit gebrauchten Waren. Der Umsatz im Jahr 2012 war: 10.813 € und im Jahr 2013 / 33.000 €
Jedoch wurde ich ungefähr im Jahr 2014 schwer krank. (Schwere Depressionen, Panikattacken, Phobien) und konnte mich dann nicht mehr darum kümmern. Meine Frau hat es dann fortgesetzt und den Versandhandel weiter betrieben (dann aber mit einem Gewerbe) der Versandhandel wurde aber von meiner Frau 2018 eingestellt.
Meine Frau hat für die Einnahmen aber ausschließlich mein Girokonto benutzt (privates Konto) und es wurde dabei auch nichts versteuert oder nur geringfügig. Daher hatte ich als erstes ein Schreiben von der Steuerverhandlung erhalten , meine Frau gar nicht. Daraufhin hat sich meine Frau bei der Steuerverhandlung gemeldet, um es richtigzustellen. Dass sie den Handel mit Multimediawaren betrieben hat, aber mein Konto benutzt hat, da ich schwer erkrankt war .
Kurze Zeit später wurde dann auch gegen meine Frau das Strafverfahren eröffnet. Meines aber wurde nicht aufgehoben. In jedem Fall hat meine Frau sich kooperativ gezeigt und ihren Steuerberater um Hilfe gebeten, die Angelegenheit zu bereinigen…
Danach wurde es lange Zeit still. Erst vor drei Wochen, also Ende Juli 2024 kam dann ein Schreiben von unserem Steuerberater . Er hat ein Treffen bei sich in seinem Büro vereinbart, mit mir , mit meiner Frau, mit der Steuerverhandlung, mit dem Finanzamt .
Mit dem Ziel Einigung des Ganzen. Am 9. August ist es dann zu dem Treffen gekommen. Meine Frau und ich waren da , nur leider hat die Dame vom Finanzamt sehr kurzfristig abgesagt.
Das große Problem des Ganzen war, dass meine Frau und auch ich keine Eingangsrechnungen vorlegen konnten. In erster Hinsicht für Warenkäufe. Das Problem dabei war, dass besonders am Anfang viele gebrauchte Waren gekauft worden sind. Also privat von privat über Kleinanzeigen , Trödelmärkte, ebay und ich zu keinem Zeitpunkt eine Rechnung erhalten habe.
Es wurde fast immer größere Sammlungen gekauft als Beispiel Musik, CDS , DVDS… Oder es wurden auch Überraschungspakete erworben. Erst später ab 2015 – 2018 wurden auch Neuwaren gekauft, dadurch ging der Umsatz sehr nach oben : Umsatz 2015 : 150.000 € Umsatz 2016 : 130.000 € Umsatz 2017 : 150.000 € Umsatz 2018 : 110.000 € .
Die Herren von der Steuerverhandlung sagten, wenn wir keine Rechnungen vorlegen können, müssen sie den kompletten Umsatz zur Versteuerung angeben. Was bedeuten würde : Alleine an Umsatzsteuer wären ungefähr 120.000 € fällig ! Plus Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Sie sagten weiter: Es wäre ihnen klar, dass wir auch Ausgaben hätten. Sie sind grundsätzlich bereit, sich zu einigen. Wir konnten uns an diesem Tag nur über den möglichen Gewinn einigen, auf 20 % Gewinn. Was ungefähr bedeutet: Gewinn / Monat = 2750,00 €
Die Steuerverhandlung gab uns nun 4 Wochen Zeit, etwas abzuliefern. Meine Frau konnte nun bereits einige Rechnungen bekommen , bzw. wurden einige Rechnungen unter dem Dachboden gefunden.
Jedoch nur ein Bruchteil des Ganzen. Das Problem ist : Der Zeitraum liegt zum Teil bereits 12 Jahre zurück. Einige Unternehmen, wo meine Frau Waren eingekauft hat , gibt es gar nicht mehr. Vieles wurde von privaten Personen gekauft; es gab niemals eine Rechnung darüber.
Meine Frau hat nicht nur keine Angaben über Einnahmen gemacht, sondern auch keine Angaben über die kompletten Ausgaben:
Wareneinkäufe, Versand bei der Post, Lagerkosten, Bürokosten und alle anderen Ausgaben auch nicht.
Es wurden drei Kartons mit Rechnungen (Kassenzettel ) der Deutschen Post gefunden, aber auf alle Rechnungen ist die Farbe erloschen. Laut Angabe der Deutschen Post : Es ist ein umweltfreundliches Papier, wo nach einer gewissen Zeit die Tinte der Rechnung verblasst. Es ist nichts mehr darauf zu erkennen.
Wir haben in der Zeit von 2012 - 2018 ungefähr 600.000 Euro Einnahmen gehabt, jedoch einen sehr großen Faktor an Ausgaben. Alleine der Versand und die Verpackung dürften bei fast 100.000 € liegen. Das liegt daran, dass VIELE KLEINE Teile versendet worden sind , Musik CDS, DVDS…. Der Gewinn war pro Stück sehr klein, nur durch eine große Menge konnte man überhaupt davon leben.Es gab je Tag ungefähr 50 Kunden = 50 Sendungen, die in den Versand gingen. Das Gewinn nicht hoch war hat selbst die Steuerverhandlung erkannt und daher konnte man sich hier auf 20 % Gewinn vom Umsatz einigen (obwohl auch dieses wohl geringer ist eher 15 % )
Meine Fragen dazu sind diese:
Das Jahr 2012 und das Jahr 2013 ist es nicht vom Finanzamt her verjährt?
Wenn es nicht verjährt ist, gilt dann hier nicht die Kleinunternehmerregelung ?
Der Umsatz im Jahr 2012 war: 10.813 € und im Jahr 2013 / 33.000 €
Wie können wir es nun hinbekommen uns realistisch zu einigen? Da wir nur einen Bruchteil der Rechnungen über den Wareneinkauf haben? Wie ist es möglich, andere Kosten geltend zu machen?
Wir können ja nun unmöglich 120.000 € an Umsatzsteuer nachzahlen, wobei man einen Gewinn von ungefähr 2700,00 € im Monat festgestellt hat, kann das ja alleine nicht hinkommen.
Außerdem hat die Steuerverhandlung auf den Umsätzen pro Jahr 25 % aufgeschlagen als Unsicherheitszuschlag! Ist das nicht extrem hoch?
Man sagte uns strafrechtlich relevant sind hier aber nur die Jahre 2017 und 2018 . Wäre es hier nicht möglich, dass die Strafverfolgung gegen meine Person erlischt? Da alles über den Namen meiner Frau lief, nur dummerweise hat sie mein Girokonto benutzt. Mit welcher Strafe hat man hier eigentlich zu rechnen. Die Schätzungen der Steuerschuld in den Jahren 2017 & 2018 liegen bei ca.65.000 € wenn es bei keiner Einigung bleibt.Einigt man sich würde es natürlich nach unten gehen)
Der Herr von der Steuerverhandlung sagte das man aktiv etwas machen soll um sich zu einigen.
Wäre es klug, wenn ich von mir aus den Vorschlag mache 35.000 € als realistisch zu sehen, da die Ausgaben sehr hoch waren ( Amazon nimmt alleine 15 % Provision auf jeden Warenverkauf) der Gewinn war klein und wir können es nun anhand einiger Rechnungen auch nachweisen, dass der Gewinn klein war, da der Großhändler den Unverbindlichen Verkaufspreis mit angibt. Als Beispiel Einkaufspreis netto 19,00 Euro, VK : 24,95 Euro .
Die Steuerverhandlung muss klar sein (und auch das Finanzamt) wenn es bei einer sehr hohen Schätzung bleibt, dass wir komplett ruiniert sind.
Meine Frau ist auch heute noch selbständig mit einer Praxis. Sodass wir dann sofort vom Bürgergeld leben müssten und gar nichts mehr zurückbezahlen könnten. Wäre es daher nicht klug von sich aus vorzuschlagen, 35.000 € als realistische Summe in Betracht zu ziehen, wobei wir dann 20.000 € umgehend dem Finanzamt zukommen lassen würden und den Rest in Raten zahlen würden.
Wozu raten Sie uns? Wie bekommen wir das hin, das realistisch bleibt?
Mit freundlichen Grüßen
Peter