Steuerpflicht für Steuerausländer in Nicht- EU Land?

11. Oktober 2013 11:38 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Zusammenfassung

Besteuerung Wertpapiere und Renten bei Wohnsitz im Ausland als Steuerausländer

Guten Tag!

Ich bin dt. Staatsbuerger und lebe seit vielen Jahren im Nicht-EU Ausland, wo ich auch steuerpflichtig bin und veranlagt werde. Zwischen meinem Aufenthaltsland und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich habe seit vielen Jahren in Deutschland ein Konto und ein Wertpapierdepot mit Aktien, Fondsanteilen und Anleihen (unter meiner auslaendischen Adresse). Bei der Bank werde ich als Steuerauslaender gefuehrt.

Bei Dividendenausschuettungen werden die Kapitalertragssteuer und der Soli bei Auszahlung abgezogen.

Die Ertraege bei ausschuettenden Fonds und die Zinsertraege der Anleihen werden ohne Abzug auf mein deutsches Konto ueberwiesen.

Ausserdem erhalte ich eine Rente von meinem ehemaligen Arbeitgeber, welche mir auf mein auslaendisches Konto - ebenfalls ohne Abzuege - ueberwiesen wird.

Rente bzw. Ertraege sind Bestandteil meiner auslaendischen Steuererklaerung.

Bin ich damit im Klaren den deutschen Steuerbehoerden gegenueber?

Vielen Dank







-- Einsatz geändert am 11.10.2013 12:44:27

-- Einsatz geändert am 11.10.2013 12:45:39
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Steuerausländer müssen lediglich auf Dividenden von deutschen Aktien deutsche Kapitalertragssteuer und SolZ zahlen müssen.
Zinsgutschriften( z. B Kupongutschrift, Habenzinsen) und Kursgewinne können ohne Abzug von deutschen Steuern vereinnahmt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den ausländischen Wertpapieren wie zum Beispiel bei ausländischen Anleihen die etwaige ausländische Quellensteuer Ihnen als Kunde weiterhin belastet wird.

Bezüglich der Renten kommt es darauf an, ob es eine Rente der DRV ist oder eine "Betriebsrente" und ob die Firma, die Zahlungen dem Betriebskostenabzug unterwirft. Grundsätzlich werden Renten nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen der Besteuerung in dem Wohnsitzstaat unterworfen. Hier kommt es darauf an, wo Sie genau im außereuropäischen Ausland leben und ob ein DBA vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt 11. Oktober 2013 | 17:14
Um sicher zu gehen, können Sie auch einen Antrag auf beschränkte Steuerpflicht stellen und die Einkünfte deklarieren. GGfs. erhalten Sie sodann einen sog. Nullbescheid und können zukünftig einen Nichtveranlagungsbescheid erwirken.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...