19. Oktober 2021
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20:09
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
auf Ihren Einsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Genossenschaft ist eine weit mehr als 150 Jahre alte Form, zu Eigenzwecken eine Gesellschaft zu gründen. Ihr Vorteil ist daher auch die Mitgliedererweiterung oder die Übertragung von Genossenschaftsanteilen. Wenn Sie die Genossenschaft gewerblich nutzen, werden die ganz normalen Steuersätze einer Körperschaft fällig bis hin zur Gewerbesteuer.
Private Kosten lassen sich hierüber nicht absetzen. Wenn Sie eine steuerbegünstigte Genossenschaft gründen, wären die Voraussetzungen aus § 52 AO einzuhalten. Das ist aber immer dann nicht der Fall, wenn das Kerngeschäft eines Gewerbes betrieben wird.
Mein Rat: Mit einer Genossenschaft werden Sie nicht glücklich. Und Sie haben Recht, diese Form der Gesellschaft ist so alt, daß sie kaum bei Rechtsanwälten und Steuerberatern noch so bekannt ist, daß damit eine Aufklärung und Beratung erfolgen kann.
Mit besten Gründen
Fricke
RA