17. August 2010
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11:04
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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die Kinderfreibeträge wirken sich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt.
Da nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung zum Änderungszeitpunkt noch das Beschäftigungsverhältnis beim alten Arbeitgeber besteht, ist diesem auch - so umständlich dises auch ist - ansich das Original der Steuerkarte noch zu überreichen.
Aber hier sollten Sie wirklich nochmals mit dem alten Arbeitgeber sprechen; sollte dieser die Gehaltsabrechnung schon fertiggestellt haben, kann es durchaus sein, dass er sich mit einer Kopie begnügen wird. Will er aber das Original haben, müssten Sie dann das Original ihm zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle