im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Hier muss es sich wohl um einen Fehler handeln - der Text scheint abgeschnitten. Bitte senden Sie die Antwort nochmals.
Besten Dank !
Entschuldigen Sie das Versehen.
Hier ist nur im Zeitpunkt des Geldzuflusses der jeweilige Betrag zu versteuern. Person D ist doppelt zur Erbschaft- und Einkommensteuer heranzuziehen.
Es handelt sich bei der Zahlung um eine Art wiederkehrende Leistung, die nach § 22 EStG zu versteuern ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!