Stallbesitzer kündigt fristlos

15. Dezember 2024 09:13 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


22:37
Gestern Mittag hat mir die Stallbesitzerin mündlich gekündigt ( sie kam persönlich zu mir nach Hauseund sagte es gilt auch für meine Tochter welche nicht da war) ohne Angaben von Gründen eine Abmahnung hat es zuvor nicht gegeben
Sachverhalt
Seit dem 01.11.24 musste der Pensionsvertrag von Vollpension auf Selbstversorger geändert werden( die Zahlungen erfolgen immer in bar ohne Quittungen)da die Stallbesitzerin nicht die Voraussetzungen erfüllt. Bei der Änderung wurde mündlich vereinbart das trotzdem alles so bleibt wie in Vollpension
Ich habe zum 31.12.24 fristgerecht gekündigt aufgrund diverser Vorkommnisse am Stall ( Schlüssel für Sattelkammer war weg ich wurde beschuldigt, Vetrinäramt war vor Ort um den Hof zu kontrollieren, ich habe mich geweigert den Pferdemist wenn der Hänger voll war einfach in den Paddocjtrail Abhang hinzukippen)
Die letzten zwei Wochen wurde dann der IBC Wassertank nur für meine Ponys nicht mehr aufgefüllt ( Begründung Stallbesitzerin ihr zieht ja sowieso aus da reichen die kleinen Speissfässer die ich zur Hälfte fülle) das reichte mehrfach nicht aus sodass meine Pferde ohne Wasser waren wenn ich kam. Gestern hatten sie wieder kein Wasser also ging ich mit Gieskanne los um Wasser zu holen.
Nachmittags erhielt ich dann die schriftliche fristlose Kündigung mit Begründung ich würde ihr Drohen ( 2 Kündigungen eine für mein Pony das andere Pony gehört meiner Tochter)die Schreiben nahm mein Mann entgegen
In der Kündigung teilte sie mir mit das ich bis 20 Uhr die Pferde abholen muss. In WhatsApp teilte sie mit das sie diese sonst auf die Straße stellt.Habe Polizei gerufen die zum Stall kam Vereinbart hat die Polzei mit der Stallbesitzerin eine Abholung bis heute Nachmittags und weitere Versiorgung da ich vorher keinen Transport bekomme
Frage
Ist dieses so rechtens?
Muss anteilsmäßig Heugeld zurückgezahlt werden?( Stallmieten sind komplett bezahlt)
Wer zahlt den Transport und die zusätzliche Stallmiete?
Was ist wenn sie sich weigert die Pferdepässe rauszugeben und unser Zubehör für die Pferde?
15. Dezember 2024 | 10:18

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Die fristlose Kündigung des Pensionsvertrags durch die Stallbesitzerin ist rechtlich vermutlich unwirksam. Eine solche Kündigung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Außerdem muss in der Regel zuvor abgemahnt werden, was hier offenbar nicht geschehen ist. Die behaupteten Drohungen müssen zudem konkret bewiesen werden, was meist schwierig ist. Somit bleibt der Vertrag bis zur regulären Kündigungsfrist am 31.12.2024 bestehen.

Die Stallbesitzerin ist verpflichtet, für den bezahlten Zeitraum weiterhin die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Versorgung der Pferde. Falls dies nicht erfolgt, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung anteiliger Beträge, etwa für nicht bereitgestelltes Heu. Ebenso können Sie die Rückzahlung der Stallmiete verlangen, wenn der Vertrag aufgrund der unwirksamen Kündigung nicht vollständig erfüllt wurde.

Die Kosten für den Transport der Pferde müssen Sie in der Regel selbst tragen, es sei denn, die Stallbesitzerin hat schuldhaft die sofortige Abholung erzwungen, etwa durch die Drohung, die Tiere auf die Straße zu stellen. In einem solchen Fall könnten Sie die Transportkosten als Schadensersatz geltend machen. Die zusätzliche Stallmiete in einem neuen Stall müssen Sie jedoch selbst übernehmen, da die Unterbringung der Pferde letztlich Ihre Verantwortung bleibt.

Hinsichtlich der Pferdepässe und Ihres Zubehörs gilt: Die Stallbesitzerin ist verpflichtet, diese unverzüglich herauszugeben. Sollte sie dies verweigern, handelt es sich um eine unzulässige Handlung, gegen die Sie sich wehren können, notfalls auch gerichtlich. Sie könnten zudem eine Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen, falls sie die Herausgabe verweigert.

Die Drohung, die Pferde auf die Straße zu stellen, ist rechtswidrig. Wenn dies tatsächlich geschehen wäre, läge eine strafbare Handlung vor, die Sie sofort bei der Polizei anzeigen sollten. Da die Polizei bereits involviert ist und eine Vereinbarung getroffen wurde, sollten Sie sicherstellen, dass die Versorgung der Pferde bis zur Abholung gewährleistet ist.

In jedem Fall ist es wichtig, alle relevanten Beweise zu sichern – dazu gehören Nachrichtenverläufe, Aussagen von Zeugen sowie Polizeiberichte. Falls die Stallbesitzerin weiterhin unkooperativ bleibt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und den Sachverhalt rechtlich zu klären.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button (dem Experten antworten) jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.


Rückfrage vom Fragesteller 15. Dezember 2024 | 18:11

Bin heute mit gemieteten Teansport ausgezogen da es dort unter den vorliegenden Bedingungen nicht haltbar war

Stallbesitzerin sagt ich hätte keinen Anspruch darauf die Stallmiete Oder Heugeld anteilig zurück zu bekommen
Ist dem wirklich so?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Dezember 2024 | 22:37

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn die Zustände wirklich so unzumutbar waren, dass Sie da ausziehen mußten, können Sie für die verbleibenden Tage Mietminderung geltend machen und die entsprechende Miete zurückfordern.

Allerdings haben Sie die volle Beweislast.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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