15. Dezember 2024
|
10:18
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Die fristlose Kündigung des Pensionsvertrags durch die Stallbesitzerin ist rechtlich vermutlich unwirksam. Eine solche Kündigung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Außerdem muss in der Regel zuvor abgemahnt werden, was hier offenbar nicht geschehen ist. Die behaupteten Drohungen müssen zudem konkret bewiesen werden, was meist schwierig ist. Somit bleibt der Vertrag bis zur regulären Kündigungsfrist am 31.12.2024 bestehen.
Die Stallbesitzerin ist verpflichtet, für den bezahlten Zeitraum weiterhin die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Versorgung der Pferde. Falls dies nicht erfolgt, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung anteiliger Beträge, etwa für nicht bereitgestelltes Heu. Ebenso können Sie die Rückzahlung der Stallmiete verlangen, wenn der Vertrag aufgrund der unwirksamen Kündigung nicht vollständig erfüllt wurde.
Die Kosten für den Transport der Pferde müssen Sie in der Regel selbst tragen, es sei denn, die Stallbesitzerin hat schuldhaft die sofortige Abholung erzwungen, etwa durch die Drohung, die Tiere auf die Straße zu stellen. In einem solchen Fall könnten Sie die Transportkosten als Schadensersatz geltend machen. Die zusätzliche Stallmiete in einem neuen Stall müssen Sie jedoch selbst übernehmen, da die Unterbringung der Pferde letztlich Ihre Verantwortung bleibt.
Hinsichtlich der Pferdepässe und Ihres Zubehörs gilt: Die Stallbesitzerin ist verpflichtet, diese unverzüglich herauszugeben. Sollte sie dies verweigern, handelt es sich um eine unzulässige Handlung, gegen die Sie sich wehren können, notfalls auch gerichtlich. Sie könnten zudem eine Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen, falls sie die Herausgabe verweigert.
Die Drohung, die Pferde auf die Straße zu stellen, ist rechtswidrig. Wenn dies tatsächlich geschehen wäre, läge eine strafbare Handlung vor, die Sie sofort bei der Polizei anzeigen sollten. Da die Polizei bereits involviert ist und eine Vereinbarung getroffen wurde, sollten Sie sicherstellen, dass die Versorgung der Pferde bis zur Abholung gewährleistet ist.
In jedem Fall ist es wichtig, alle relevanten Beweise zu sichern – dazu gehören Nachrichtenverläufe, Aussagen von Zeugen sowie Polizeiberichte. Falls die Stallbesitzerin weiterhin unkooperativ bleibt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und den Sachverhalt rechtlich zu klären.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button (dem Experten antworten) jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Rückfrage vom Fragesteller
15. Dezember 2024 | 18:11
Bin heute mit gemieteten Teansport ausgezogen da es dort unter den vorliegenden Bedingungen nicht haltbar war
Stallbesitzerin sagt ich hätte keinen Anspruch darauf die Stallmiete Oder Heugeld anteilig zurück zu bekommen
Ist dem wirklich so?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. Dezember 2024 | 22:37
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die Zustände wirklich so unzumutbar waren, dass Sie da ausziehen mußten, können Sie für die verbleibenden Tage Mietminderung geltend machen und die entsprechende Miete zurückfordern.
Allerdings haben Sie die volle Beweislast.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt