17. Dezember 2006
|
08:35
Antwort
vonRechtsanwältin Iris Sümenicht
Turnerstr. 49
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5577117
Web: https://www.recht-und-friedlich.de
E-Mail: kontakt@recht-und-friedlich.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie eine „echte“ volle Erwerbsminderungsrente beziehen, haben Sie tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II, da Sie dann nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Wenn Sie aber eine sogenannte „Arbeitsmarktrente“ beziehen, d. h. eigentlich zwar noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten könnten, aber Sie dennoch eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, weil der Arbeitsmarkt für solche Teilzeittätigkeiten verschlossen ist, stehen Ihnen neben der Rente noch Leistungen nach dem SGB II zu. Dies wird von den Leistungsträgern des Alg2 gerne übersehen. Ob Sie eine solche Arbeitsmarktrente bekommen, können Sie der zweiten Seite Ihres Rentenbescheides entnehmen.
Abgesehen davon kommt es, unabhängig ob es nun um Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII geht, auf den Zuflussmonat der Rentenleistung an. Sie werden die Rente entweder Ende Dezember oder Anfang Januar erhalten. Bis dahin reichen Ihnen aber natürlich die 300 Euro Abschlag nicht. Sie sollten deshalb zur Stadt gehen und ein Darlehen verlangen.
Bekommen Sie die Rente dann tatsächlich erst Anfang Januar überwiesen, wird das Darlehen rückwirkend als Leistung einzustufen sein, die sie nicht zurückzahlen müssen. Bekommen Sie aber die Rente noch im Dezember, werden Sie das Darlehen zurückzahlen müssen. Dies ist auch in kleinen Raten möglich.
Da nicht mehr viel Zeit bis Weihnachten bleibt, sollten Sie so schnell wie möglich persönlich bei der Stadt vorsprechen und auf einem Darlehen bestehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage eine erste rechtliche Orientierung geben. Gerne stehe ich noch für eine Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
17. Dezember 2006 | 09:07
Hallo Frau Suemenich,
vielen Dank.
Ich habe echte volle EMR - keine für Arbeiten 3-6 Stunden. Ich werde morgen früh zur Stadt gehen und beantragen. Danke.
Rentenbescheid und Höhe der Rente wurde mir noch nciht mitgeteilt.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. März 2007 | 23:35
Guten Tag,
ich hoffe, es hat sich mittlerweile alles zum Guten entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin