Spezialfall Umzugskosten

9. Februar 2025 12:43 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

ich habe leider für meinen speziellen Fall kein anderes Thema in der Suche gefunden, daher hier ein neuer Thread.

Meine Freundin hat im Juni 2023 den Job gewechselt und hat seither fast täglich Homeoffice(anteil). Sie konnte in unserer alten Wohnung in einem kleinen, auch privat genutzten Zimmer ihre Tätigkeiten machen, allerdings mehr schlecht als recht. Deshalb war von Anfang an klar, dass wir durch ihre neue berufliche Situation mittelfristig umziehen werden müssen. Allerdings stellte es sich nicht als einfach heraus, eine geeignete Wohnung zu finden.

Ich bin im Mai 24 ebenfalls in eine Tätigkeit mit Homeofficeanteil gewechselt. Das genannte Zimmer reichte für uns beide dann erst recht nicht mehr aus.

Wir hatten dann im Oktober 2024 das Glück, endlich eine Wohnung zu finden, in der wir beide ein eigenes, ausschließtlich geschäftlich genutztes Arbeitszimmer einrichten konnten. D.h. es erfolgte durch den Umzug eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beide, was lt. Tax25 ein Grund für einen beruflich bedingten Umzug darstellt. Da wir schnell anmieten mussten, mussten wir die alte Wohnung noch zwei Monate weiter bezahlen und hatten doppelte Mietkosten, die man ja theoretisch von der Steuer absetzen kann (Umzugskosten). Konkret handelt es sich um insgesamt 2140 € doppelte Miete (warm), die wir uns jeweils geteilt haben (jeder 1070€ oder einen Monat Warmmiete).

Die Frage ist nun, bei wem setze ich diese Mietkosten zu welchem Teil an:

a) Ist dieser Umzug und die kompletten entstandenen doppelten Mietkosten lediglich meiner Steuererklärung zuzuordnen, da mein Tätigkeitswechsel die "neuere" Ursache war?

b) Oder müssen wir die Hälfte der doppelten Mietkosten in ihrer Erklärung ansetzen? Schließlich zahlte sie ja auch die Hälfte der Miete. Könnte hier das FA sagen, dass die Aufnahme der neuen Tätigkeit bei ihr zu lange her ist, als dass der Umzug noch beruflich bedingt sein könnte? Im Endeffekt war ja auch durch die berufl. Änderung bei meiner Freundin schon vorher ein Umzug geplant, der mangels geeigneter Wohnung nur noch nicht stattfand.

Wie ist ferner die Pauschale für sonstige Umzugskosten anzusetzen? Sollte hier jeder in seiner Erklärung den Umzug als Einzelperson angeben, denn verheiratet o.ä. sind wir ja nicht? D.h. jeder 964 €? Oder sollen wir den Umzug zu zweit angeben und jeder die erhöhte Pauschale von 1607€ zur Hälfte in seiner Erklärung angeben? D.h. jeder 803,50?


Vielen Dank für Ihre Auskunft,


waechtsa91
Ein beruflich bedingter Umzug liegt vor, wenn sich die Arbeitsbedingungen erheblich verbessern, beispielsweise durch die Einrichtung separater Arbeitszimmer für das Homeoffice. In Ihrem Fall trifft dies sowohl auf Sie als auch auf Ihre Freundin zu, da beide durch den Umzug ein eigenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer erhalten haben. Daher können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bezüglich der doppelten Mietzahlungen ist es wichtig zu wissen, dass diese als beruflich veranlasste Umzugskosten anerkannt werden können. Da sowohl Sie als auch Ihre Freundin jeweils einen beruflichen Grund für den Umzug hatten, kann jeder von Ihnen die Hälfte der entstandenen doppelten Mietkosten in Höhe von 1.070 € in der eigenen Steuererklärung ansetzen.

Hinsichtlich der Umzugskostenpauschale gilt: Für Umzüge ab dem 1. März 2024 beträgt die Pauschale für Ledige 964 €. Da Sie und Ihre Freundin nicht verheiratet sind, sollte jeder von Ihnen diesen Betrag in der eigenen Steuererklärung geltend machen. Eine Aufteilung der Pauschale für Verheiratete ist in Ihrem Fall nicht möglich.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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