Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß Paragraph 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien grundsätzlich als Einkommen versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gilt für solche Immobilien, die ausschließlich (d. h. über den gesamten Zeitraum) für eigene Wohnzwecke genutzt wurden. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. Oktober 2000 ein Schreiben mit Auslegungshinweisen zu Paragraph 23 EStG veröffentlicht (Az. IV C 3 - S 2256 - 263/00).
Laut Randnummer 25 dieses Schreibens sind Leerstände zwischen eigener Wohnnutzung und Verkauf des Objekts unschädlich, wenn in dieser Zeit nachweisbar der Verkauf betrieben wird. Können Sie also wie von Ihnen geschildert nachweisen, dass die Wohnung tatsächlich zum Kauf angeboten wurde bzw. wird, ist es unproblematisch, wenn Ihre Eigennutzung bereits vor dem Verkauf endet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß Paragraph 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien grundsätzlich als Einkommen versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gilt für solche Immobilien, die ausschließlich (d. h. über den gesamten Zeitraum) für eigene Wohnzwecke genutzt wurden. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. Oktober 2000 ein Schreiben mit Auslegungshinweisen zu Paragraph 23 EStG veröffentlicht (Az. IV C 3 - S 2256 - 263/00).
Laut Randnummer 25 dieses Schreibens sind Leerstände zwischen eigener Wohnnutzung und Verkauf des Objekts unschädlich, wenn in dieser Zeit nachweisbar der Verkauf betrieben wird. Können Sie also wie von Ihnen geschildert nachweisen, dass die Wohnung tatsächlich zum Kauf angeboten wurde bzw. wird, ist es unproblematisch, wenn Ihre Eigennutzung bereits vor dem Verkauf endet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen