19. Oktober 2016
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06:42
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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18055 Rostock
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Spekulationsfrist ist die Frist zwischen dem Abschluss der zwei notariellen Kaufverträge (BFH-Entscheidung vom 10. Februar 2015 IX R 23/13). Ihr Kaufvertrag stammt vom 22.01.2007, sie könnten das Grundstück also steuerfrei verkaufen, wenn sie ab dem 23.01.2017 einen Kaufvertrag schließen.
!!! Bitte keine Kaufverträge vor diesem Datum mit aufschiebender Frist, maßgeblich ist wirklich das Datum des Vertrages!!!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Doreen Prochnow