3. März 2025
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21:12
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail: fea@smart-advo.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier sind die Antworten auf Ihre Fragen:
1. Woher hat das Amt diese Infos (Finanzamt?)? Ist das legitim?
Das Sozialamt kann verschiedene Informationsquellen nutzen, um Vermögen und Einkünfte zu überprüfen, darunter:
• Datenabgleich mit dem Finanzamt: Das Amt kann über das Steueridentifikationsnummer-Verfahren Zinserträge und Kapitaleinkünfte einsehen (nach § 31a Abgabenordnung). Dies geschieht in der Regel durch eine automatisierte Abfrage.
• Meldungen durch Banken: Banken melden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) ans Finanzamt, das diese Informationen an Sozialbehörden weitergeben kann.
• Zufällige Hinweise oder Datenabgleiche: Es ist auch möglich, dass das Amt durch andere Stellen (z. B. Rentenversicherung, andere Sozialleistungsträger) auf weitere Konten aufmerksam wurde.
Ja, das Vorgehen ist grundsätzlich legitim, da das Sozialamt verpflichtet ist, den tatsächlichen finanziellen Bedarf zu prüfen.
2. Wie soll ich reagieren? Nachweise einfach erbringen und kooperieren?
Ja, Sie sollten kooperieren und die geforderten Nachweise erbringen. Das bedeutet:
• Kontoauszüge oder Bescheinigungen über die Zinserträge für 2023 vorlegen.
• Alle bestehenden Konten offenlegen (auch das bisher nicht gemeldete Sparbuch bei Bank B).
• Gegebenenfalls eine Erklärung abgeben, dass die Nicht-Meldung nicht vorsätzlich war.
Eine vollständige Offenlegung vermeidet weitere Nachfragen und möglichen Verdacht auf Verschleierung. Zudem sind Sie hier ohnehin zur Mitwirkung verpflichtet.
3. Es wurde keine Frist gesetzt. Wie schnell muss ich reagieren?
Obwohl keine explizite Frist genannt wurde, sollten Sie zeitnah reagieren, um negative Folgen (z. B. Rückforderungen oder Verzögerungen in der Sozialhilfegewährung) zu vermeiden. In der Regel gilt eine Reaktionszeit von 14 Tagen als angemessen. Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung erbitten.
4. Wird das Amt nur eine Rückzahlung fordern oder auch eine Strafe verhängen?
• Rückforderung: Das Amt wird zunächst prüfen, ob die Sozialhilfe korrekt berechnet wurde. Falls durch die nicht gemeldeten Zinsen die 10.000 €-Vermögensgrenze überschritten wurde oder das Einkommen höher war als angegeben, kann es zur Rückforderung von bereits gezahlten Sozialhilfeleistungen kommen.
• Strafe oder Sanktionen: Falls das Amt annimmt, dass die Nicht-Meldung absichtlich erfolgte, kann es als Sozialbetrug (nach § 263 StGB) gewertet werden. In solchen Fällen kann das Amt eine Strafanzeige erstatten. Allerdings passiert dies meist erst bei höheren Beträgen oder eindeutiger Absicht. Falls es sich nur um einen Irrtum oder ein Versehen handelt und Sie nun alles offenlegen, ist eine Strafe unwahrscheinlich.
Empfohlene Vorgehensweise:
1. Zügig reagieren: Innerhalb von 14 Tagen dem Amt eine Rückmeldung geben und um eine angemessene Frist zur Nachreichung der Unterlagen bitten.
2. Alle Konten offenlegen: Kontoauszüge und Nachweise zu Bank A und Bank B vollständig vorlegen.
3. Erklärung abgeben: Falls die Nicht-Meldung des Sparbuchs nicht absichtlich war, eine schriftliche Erklärung abgeben, dass es sich um ein Versehen handelte und dass Sie bereit sind, die Sozialhilfe gegebenenfalls anzupassen.
4. Nachrechnen: Prüfen, ob durch die Zinsen/Vermögen eine Rückforderung gerechtfertigt ist. Falls Zweifel bestehen, können Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle konsultieren.
Fazit:
• Das Amt hat vermutlich durch einen Datenabgleich mit dem Finanzamt von den Zinsen erfahren.
• Sie sollten kooperieren und alle geforderten Unterlagen nachreichen.
• Eine Rückforderung der Sozialhilfe ist wahrscheinlich, aber eine Strafe ist nur bei vorsätzlicher Täuschung zu befürchten.
• Schnell reagieren (idealerweise innerhalb von 14 Tagen), aber falls nötig eine Fristverlängerung anfragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari