12. November 2015
|
08:50
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
es wäre zunächst eine Kostenfrage gewesen, womit Sie sich finanziell besser gestanden hätten. Vermutlich wäre das der Rückbau gewesen, zumal Sie dann insoweit unangreifbar geworden wären und auch mögliche Rechtsnachfolger nichts hätte unternehmen können.
Aber dieses - ursprünglich vorhandene -Wahlmöglichkeit haben Sie nun nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gar nicht meh:
Denn offenbar wurde diese Problematik zwischen den Eigentümers besprochen und ein Beschluss gefasst, der wohl gar keine Wahlmöglichkeit mehr umfasst (insoweit wird es aber auf den genauen Wortlaut des Beschlusses ankommen, so dass dieser überprüft werden sollte), ist dieser Beschluss von den Eigentümern zu tragen und auch umzusetzen - eine Abweichung von diesem Beschluss durch den Rückbau kommt dann nicht mehr so einfach in Betracht.
Das wäre nur dann möglich, wenn entweder
die Wahlmöglichkeit doch besteht;
ein neuer Beschluss den Rückbau zulässt;
alle Eigentümer in Abweichung des Beschlusses dem Rückbau zustimmen.
In Eigenregie können Sie also nicht abweichend von dem Beschluss zur rechtlichen Anpassung dann einfach den Rückbau vornehmen.
Mit freundlichen GFrüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg