Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Am 4. Juli 2009 ging die Marke Premiere in Sky über. Es handelt sich daher zunächst nicht um eine Vertragsübernahme eine anderen Firma und eine Vertragsübernahme im engene Sinne.
Dennoch ist das Verhalten Ihres Vertragspartners erstaundlich und aus Ihrer Sicht sicherlich ärgerlich.
Festzuhalten bleibt folgendes:
Sie haben Anspruch auf Fortsetzung ihres Vertrages zu den bisherigen Bedingungen, ausser aus den AGBs ergibt sich etwas anderes.
Unabhängig von den AGBs können Sie sich jedoch vom Vertrag lösen, wenn der gegenseite die Erfüllung der vertraglichen Pflichten nicht mehr möglich ist. Jede andere Formulierung in den AGBs wäre als überraschende Klausel nichtig.
Sie schreiben in diesem Zusammenhang: " Laut ihren AGB's sind sie jederzeit zu solchen Aktionen berechtigt. "
Dies hat mit Sicherheit seine Grenzen. Die AGBs sind allerdings ziemlich ausführlich und müssten Punkt für Punkt geprüft werden, was den Rahmen der Erstberatung sprengen würde:
http://download.sky.de/web/redaktion/download/144-09_AGB_D.pdf
Nun zu Ihren Fragen:
"Sollte man, obwohl Sky derzeit nicht abbucht und es so aussieht als ob sie den Vertrag stillschweigend auslaufen lassen wollen, eine sofortige Kündigung aussprechen, oder fristgemäß zum Febr. 2016 kündigen? "
Wenn Ihnen der Dienst derweil nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist zu empfehlen die sofortige Kündigung auszusprechen. Nach Ihrer Beschreibung haben Sie kein HD+ mehr und können das Angebot nach 15 Jahren nicht mehr nutzen.
"Und wenn schon fristgemäß, was ist dann mit den Abo-Gebühren."
Sie sind von der Erbringung der Gegenleistung befreit, wenn man Ihnen den Dienst nicht anbieten kann.
"Alternative wäre zu warten bis Sky evt. doch abbucht und dann aktiv zu werden? "
Ich würde Ihnen empfehlen, schon jetzt die Einzugsermächtigung zu widerrufen ( mit Nachweis / Fax / per Einschreiben).
Falls doch abgebucht wird, können Sie sich darauf berufen, Rückerstattung verlangen oder gar klagen.
"Wie soll man sich nun verhalten?"
Das kommt darauf an, ob Sie eine Kulanzlösung suchen ( ggf. mit anwaltlicher Hilfe ) oder tatsächlich kein Interesse mehr an der Dienstleistung haben. Dann sehe ich gute Chancen, unter den oben genannten Voraussetzungen sich vom Vertrag zu lösen oder zumindest eine Vertragsanpassung zu verlangen.
In den AGBs heisst es beispielsweise:
In Verbindung mit dem Abschluss eines Programmabonnements kann der Abonnent von Sky bis zur
Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver").
Der Leih-Receiver wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.
Sie könnten versuchen, den Festplattenreciever unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu bekommen, wobei das HD+ Problem damit noch nicht gelöst wäre, wenn ich Sie richtig verstehe. Dann bliebe nur die Lösung vom Vertrag.
Im Übrigen ist es auch fraglich, was die alten AGBs zu diesen Problemen sagen, die Sie damals unterschrieben haben und ob diese eventuell identisch mit den heutigen AGB´s sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Zögern Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Gerne helfe ich Ihnen auch im weiteren , falls es zu Streitigkeiten mit Sky kommen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Am 4. Juli 2009 ging die Marke Premiere in Sky über. Es handelt sich daher zunächst nicht um eine Vertragsübernahme eine anderen Firma und eine Vertragsübernahme im engene Sinne.
Dennoch ist das Verhalten Ihres Vertragspartners erstaundlich und aus Ihrer Sicht sicherlich ärgerlich.
Festzuhalten bleibt folgendes:
Sie haben Anspruch auf Fortsetzung ihres Vertrages zu den bisherigen Bedingungen, ausser aus den AGBs ergibt sich etwas anderes.
Unabhängig von den AGBs können Sie sich jedoch vom Vertrag lösen, wenn der gegenseite die Erfüllung der vertraglichen Pflichten nicht mehr möglich ist. Jede andere Formulierung in den AGBs wäre als überraschende Klausel nichtig.
Sie schreiben in diesem Zusammenhang: " Laut ihren AGB's sind sie jederzeit zu solchen Aktionen berechtigt. "
Dies hat mit Sicherheit seine Grenzen. Die AGBs sind allerdings ziemlich ausführlich und müssten Punkt für Punkt geprüft werden, was den Rahmen der Erstberatung sprengen würde:
http://download.sky.de/web/redaktion/download/144-09_AGB_D.pdf
Nun zu Ihren Fragen:
"Sollte man, obwohl Sky derzeit nicht abbucht und es so aussieht als ob sie den Vertrag stillschweigend auslaufen lassen wollen, eine sofortige Kündigung aussprechen, oder fristgemäß zum Febr. 2016 kündigen? "
Wenn Ihnen der Dienst derweil nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist zu empfehlen die sofortige Kündigung auszusprechen. Nach Ihrer Beschreibung haben Sie kein HD+ mehr und können das Angebot nach 15 Jahren nicht mehr nutzen.
"Und wenn schon fristgemäß, was ist dann mit den Abo-Gebühren."
Sie sind von der Erbringung der Gegenleistung befreit, wenn man Ihnen den Dienst nicht anbieten kann.
"Alternative wäre zu warten bis Sky evt. doch abbucht und dann aktiv zu werden? "
Ich würde Ihnen empfehlen, schon jetzt die Einzugsermächtigung zu widerrufen ( mit Nachweis / Fax / per Einschreiben).
Falls doch abgebucht wird, können Sie sich darauf berufen, Rückerstattung verlangen oder gar klagen.
"Wie soll man sich nun verhalten?"
Das kommt darauf an, ob Sie eine Kulanzlösung suchen ( ggf. mit anwaltlicher Hilfe ) oder tatsächlich kein Interesse mehr an der Dienstleistung haben. Dann sehe ich gute Chancen, unter den oben genannten Voraussetzungen sich vom Vertrag zu lösen oder zumindest eine Vertragsanpassung zu verlangen.
In den AGBs heisst es beispielsweise:
In Verbindung mit dem Abschluss eines Programmabonnements kann der Abonnent von Sky bis zur
Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver").
Der Leih-Receiver wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.
Sie könnten versuchen, den Festplattenreciever unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu bekommen, wobei das HD+ Problem damit noch nicht gelöst wäre, wenn ich Sie richtig verstehe. Dann bliebe nur die Lösung vom Vertrag.
Im Übrigen ist es auch fraglich, was die alten AGBs zu diesen Problemen sagen, die Sie damals unterschrieben haben und ob diese eventuell identisch mit den heutigen AGB´s sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Zögern Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Gerne helfe ich Ihnen auch im weiteren , falls es zu Streitigkeiten mit Sky kommen sollte.
Mit freundlichen Grüßen