Sippenhaft?

| 27. August 2006 13:43 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Wir arbeiten in einer Autowerkstatt seit 30 Jahren in einem Leistungslohnsystem.
Erarbeiten wir 130% anrechenbarer Arbeitswerte, bekommen wir 30 % mehr Lohn auf unseren Grundlohn.
Dies soll jetzt in ein anderes System umgestellt werden.
Die Mitarbeiter werden in ein Team ( 5 Mann) zusammengefasst und die zusätzliche Prämie wird dann im Durchschnitt aller monatlich errechnet, bzw. berechnet.
Soweit so gut.
Das Problem:
Zur Berechnung der Anwesenheitszeiten werden alle Anwesenheitsstunden der zum Team gehörenden Monteure gezählt. Anwesenheitszeit ist die Bruttoarbeitszeit abzüglich Urlaub und abzüglich krankheitsbedingter Fehlzeiten ab dem 6.Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Das heißt, wird einer krank, müssen die anderen, um den Schnitt zu bekommen, die 5 Tage Leistung des ausfallenden mit erwirtschaften.
Ich glaube so etwas kann man auch Sippenhaft nennen.
Wenn man dann krank sein sollte, wird man demnächst wohl erst vom Team für wirklich krank erklärt werden müssen.

Kann das so rechtens sein?
Auf welche Gesetze - Regelungen kann man sich berufen?


-- Einsatz geändert am 28.08.2006 10:58:38
28. August 2006 | 11:34

Antwort

von


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Marktplatz 5
91785 Pleinfeld
Tel: 09144-94930
Web: https://www.anwaltskanzlei-pleinfeld.de
E-Mail: ratroegl@t-online.de
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen erteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber nicht berechtigt, einseitig die Vergütung zu verändern. Wenn er eine Änderung am Vergütungssystem vornehmen will, muß er dies entweder einvernehmlich mit Ihnen vereinbaren oder eine Änderungskündigung aussprechen, die sie sich dann wehren können. Ein Grund für eine Änderung des Vergütungssystems ist nicht ersichtlich, so dass ich bereits unter diesem Gesichtspunkt empfehle, der Änderung nicht zuzustimmen.
Wenn es denn zur Änderung kommen sollte, gilt folgendes:
Die Bezahlung von Anwesenheitsprämien war viele Jahre rechtlich umstritten, mittlerweile besteht aber Einigkeit darüber, dass sie zulässig ist. Auch die Vereinbarung einer Gruppen- Anwesenheitsprämie begegnet meines Erachtens keinen Bedenken, wenngleich dies die Stimmung im Betrieb nicht unbedingt verbessern wird. Ich meine, dass Sie sich deshalb mit dem Argument der nicht zulässigen Änderungskündigung gegen die Änderung der Vergütung wehren sollten.

Ich hoffe, Ihnen soweit eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung. Weitergehende Auskünfte sind nur außerhalb der Plattform möglich. Sie können mich hierzu gerne kontaktieren.

MfG Bernhard Trögl
Rechtsanwalt


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