Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auf juristischem Weg werden Sie Ihren Nachbarn leider nicht dazu zwingen können, sich mit dem Sichtschutz einverstanden zu erklären. Nachbarn können voneinander nur verlangen, dass eine ortsübliche Einfriedung, im Zweifel der von Ihnen beschriebene Maschendrahtzaun, errichtet wird. Ein zusätzlicher Sichtschutz an oder auf der Grundstücksgrenze ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Sie sollten sich daher, wenn Ihr Nachbar schon grundsätzliches Einverständnis mit einem Sichtschutz signalisiert hat, unbedingt "im Frieden" (bei einer Tasse Kaffee o.ä.) mit Ihrem Nachbarn zusammensetzen und mit diesem besprechen, wie denn der Sichtschutz im beiderseitigen Einvernehmen realisiert werden kann. Vielleicht käme anstelle von Sichtmatten auch die Errichtung eines zweiten, dichten Zaunes (etwa aus Holz) auf Ihrer Seite in Betracht; die Kosten könnten ja aufgeteilt werden. Das Argument Ihres Nachbarn, dass "seine Pflanzen an seinem Zaun" beschädigt würden, kann jedoch nicht ausschlaggebend sein. Strenggenommen müsste er mit seinen Pflanzen nämlich sicherlich auch die im Nachbargesetz vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten (je nach Art der Pflanzen). Hierauf sollten Sie ihn gegebenenfalls hinweisen, um Ihrem Anliegen zur besseren Durchsetzung zu verhelfen.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen aber wenigstens Klarheit über die Rechtslage verschaffen. Für eine Nachfrage stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auf juristischem Weg werden Sie Ihren Nachbarn leider nicht dazu zwingen können, sich mit dem Sichtschutz einverstanden zu erklären. Nachbarn können voneinander nur verlangen, dass eine ortsübliche Einfriedung, im Zweifel der von Ihnen beschriebene Maschendrahtzaun, errichtet wird. Ein zusätzlicher Sichtschutz an oder auf der Grundstücksgrenze ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Sie sollten sich daher, wenn Ihr Nachbar schon grundsätzliches Einverständnis mit einem Sichtschutz signalisiert hat, unbedingt "im Frieden" (bei einer Tasse Kaffee o.ä.) mit Ihrem Nachbarn zusammensetzen und mit diesem besprechen, wie denn der Sichtschutz im beiderseitigen Einvernehmen realisiert werden kann. Vielleicht käme anstelle von Sichtmatten auch die Errichtung eines zweiten, dichten Zaunes (etwa aus Holz) auf Ihrer Seite in Betracht; die Kosten könnten ja aufgeteilt werden. Das Argument Ihres Nachbarn, dass "seine Pflanzen an seinem Zaun" beschädigt würden, kann jedoch nicht ausschlaggebend sein. Strenggenommen müsste er mit seinen Pflanzen nämlich sicherlich auch die im Nachbargesetz vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten (je nach Art der Pflanzen). Hierauf sollten Sie ihn gegebenenfalls hinweisen, um Ihrem Anliegen zur besseren Durchsetzung zu verhelfen.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen aber wenigstens Klarheit über die Rechtslage verschaffen. Für eine Nachfrage stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)