Seminar

1. Dezember 2008 11:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
unser Mitarbeiter bekam zum 1.07.08 einen Arbeitsvertrag, mit der Bedingung, dass er einen Seminar besucht, und anschließend sich "Geprüfter Sachverständiger für Spielgeräte nach DIN 1176" nennt. Da er einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre bekam, hat der Landkreis Göttingen die Kosten in voller Höhe bezuschusst.
Nun hat er am Seminar teilgenommen, und auf dem Stundenzettel 2 Tage mit 10,5 Arbeitsstunden berechnet. Die 21 Stunden beinhalten die Seminarzeit incl. Pausen und Fahrzeit.
Muss ich ihm das bezahlen? Normalerweise hätte er genug überstunden, die er an den 2 Tagen sich auszahlen lassen könnte, wenn er keinen Urlaub an denTagen nehmen wollte.
gruss
1. Dezember 2008 | 12:53

Antwort

von


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Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
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E-Mail: info@so-geht-recht.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Regelmäßig übernimmt der Arbeitgeber bei einer vertraglichen Fortbildungsverpflichtung die Gesamtkosten der Fortbildung und vergütet die ausgefallene Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer ist daher nicht verpflichtet, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich; in Ihrem konkreten Einzelfall sollte der Arbeitsvertrag geprüft und ggf. ausgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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