Scriptnutzung untersagen

| 17. November 2010 06:28 |
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Internetrecht, Computerrecht


Guten Morgen,
ich habe seit mehr als 3 Jahr ein kleines Nebengewerbe und Programmiere/Erstelle Scripte, Internetseiten und Designs. Vor ca. 2 Jahren hat ein Kunde bei mir ein Script gekauft, welches er aber in Raten bezahlen wollte. Dies ging die ersten Raten gut und dann kam nichts mehr. Danach ist er mehrmals umgezogen und ich konnte ihn nicht erreichen. Vor kurzem gab es doch ein Lebenszeichen. Er verwendet sein gekauftes Script wieder, obwohl es noch immer nicht bezahlt ist.
Wir haben uns dann in Verbindung gesetzt und sind übereingekommen, dass der ausstehende Betrag nun bezahlt wird. Leider kam wieder nichts und der Kunde ist auch (mal wieder) nicht erreichbar.
Um sowas ein weiteres mal zu verhindern, möchte ich ihm nun die Nutzung des Scriptes endgültig untersagen und eine weitere Nutzung somit verhindern.

Wie schaffe ich es, dass die Seite offline genommen wird?
Muss ich (bei Lizenzentzug) eine Begründung angeben oder kann das in einem Satz formuliert werden?
Muss ich Zustellfristen für Briefe oder sonstige Fristen zur Löschung der Seite beachten?
Wie kann ich nun weiter vorgehen und was muss ich beachten?

Gruß
ElCheffe
Sehr geehrter Ratsuchender,

für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

1. Wie schaffe ich es, dass die Seite offline genommen wird?

Sie müssen zunächst den Lizenzvertrag kündigen, so dass die Nutzungsrechte, die Sie ursprünglich dem Kunden übertragen haben, wieder an Sie zurückfallen. Für eine wirksame Kündigung ist Voraussetzung, dass Sie dem Kunden (nachweisbar) eine letzte Zahlungsfrist gesetzt haben, die erfolglos verstrichen ist. In dem Kündigungsschreiben sollten Sie zugleich dem Kunden untersagen, das Skript weiterhin zu verwenden und für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung rechtliche Schritte ankündigen.

Nutzt der Kunde das Skript danach weiterhin, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt kann den Kunden abmahnen und zugleich den Provider zur Löschung des Seiteninhalts auffordern. Notfalls können Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Muss ich (bei Lizenzentzug) eine Begründung angeben oder kann das in einem Satz formuliert werden?

Die Begründung sollte sich kurz und knapp aus Ihrem Kündigungsschreiben ergeben: „Kündigung wegen Zahlungsverzuges".

3. Muss ich Zustellfristen für Briefe oder sonstige Fristen zur Löschung der Seite beachten?

Sie müssen lediglich etwaige Verjährungsfristen für Ihren Zahlungsanspruch und einen nach der Kündigung bestehenden Unterlassungsanspruch beachten. Die Verjährungsfrist beträgt jeweils drei Jahre.

4. Wie kann ich nun weiter vorgehen und was muss ich beachten?

Sofern Sie bereits eine letzte Zahlungsfrist gesetzt haben, können Sie den Vertrag kündigen und dem Kunden eine Frist zur endgültigen Löschung Ihres Skriptes setzen. Weiterhin sollten Sie darüber nachdenken, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Kunden nach der Kündigung zu beauftragen.


Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -


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Bewertung des Fragestellers 19. November 2010 | 06:17

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