Sehr geehrte Ratsuchende,
nach den von Ihnen geschilderten Umständen kann Arbeitgeber XY von Ihnen nicht verlangen, nunmehr in Kollision mit der Hauptarbeitsverpflichtung wochentags statt am Wochenende tätig zu werden.
Dieses ergibt sich bereits aus dem zitierten Arbeitsvertrag. Danach ist die Arbeitszeit definiert für Sonnabend und Sonntag. Daran muss sich der Arbeitgeber XY festhalten lassen. Er kann insbesondere nicht einseitig über sein Direktionsrecht die Lage der Arbeitszeit generell verändern. Vielmehr wäre eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages oder aber, wenn Sie dazu verständlicher Weise nicht bereit sind, eine Änderungskündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch XY erfoderlich. Gegen diese Änderungskündigung könnten Sie sich dann über das Arbeitsgericht zur Wehr setzen.
Ich empfehle daher, dem Hauptberuf in jedem Fall Vorrang zu geben und den Forderungen von XY nicht nachzugeben. Ein Angebot zur Güte könnte allenfalls die Zuweisung eines ungefährlichen Arbeitsplatzes am Wochenende sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
nach den von Ihnen geschilderten Umständen kann Arbeitgeber XY von Ihnen nicht verlangen, nunmehr in Kollision mit der Hauptarbeitsverpflichtung wochentags statt am Wochenende tätig zu werden.
Dieses ergibt sich bereits aus dem zitierten Arbeitsvertrag. Danach ist die Arbeitszeit definiert für Sonnabend und Sonntag. Daran muss sich der Arbeitgeber XY festhalten lassen. Er kann insbesondere nicht einseitig über sein Direktionsrecht die Lage der Arbeitszeit generell verändern. Vielmehr wäre eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages oder aber, wenn Sie dazu verständlicher Weise nicht bereit sind, eine Änderungskündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch XY erfoderlich. Gegen diese Änderungskündigung könnten Sie sich dann über das Arbeitsgericht zur Wehr setzen.
Ich empfehle daher, dem Hauptberuf in jedem Fall Vorrang zu geben und den Forderungen von XY nicht nachzugeben. Ein Angebot zur Güte könnte allenfalls die Zuweisung eines ungefährlichen Arbeitsplatzes am Wochenende sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt