Schulnoten

27. Juli 2007 21:16 |
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Generelle Themen


Wir leben in Baden-Württemberg.
Unser Kind (14J) besucht Klasse 8 des Gymnasiums.
Am 25.07.2007 war Zeugnisausgabe.
Wir Eltern wurden von einer "unbefriedigend" in Verhalten im Zeugnis unseres Kindes ziemlich überrascht.
Eine "befriedigend" gab es bereits in den vorherigen Zeugnissen und wir möchten auch nicht behaupten, daß ein pubertierendes Kind immer sehr umgänglich wäre.
Aber diese "unbefriedigend" ärgert uns als Eltern, da es im ganzen Schulhalbjahr keinerlei Hinweise von Seiten der Schule bzw. der Lehrer gab, dass sich das Verhalten verschlechtert hat. Es gab für unser Kind ausser 2 Std. Nachsitzen keinerlei disziplinarische Massnahmen.Ein Elternteil war immer bei den Elternabenden.
Ca. 3 Wochen vor der Zeugnisausgabe telefonierte mein Mann noch mit dem Klassenlehrer wg. unseres Umzuges telefoniert, spätestens hier hätte doch ein Hinweis erfolgen können.
Am Tag der Zeugnisausgabe versuchten wir noch den Klassenlehrer zu erreichen. Leider vergebens.
Am nächsten Tag konnte mein Mann mit dem Schulleiter sprechen, der leider nur Vorwürfe für uns Eltern hatte.Jezt sind aber alle in den Ferien.

Wir wollen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen, auch wenn unser Kind wg. Umzug in eine andere Stadt die Schule sowieso verlässt.
Für uns als Eltern ist wichtig, zu wissen, wie es zu dieser Note kam, ohne dass wir Eltern kontaktiert wurden.
Leider ist es in den Ferien schwierig hier die richtigen Gesprächspartner zu finden.
Wenn wir richtig informiert sind, müssen hier auch gewisse Fristen eingehalten werden.
Was können wir unternehmen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Zunächt muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es, ausweislich der Schulnotenverordnung des Landes Baden-Württemberg, keinen Rechtsanspruch darauf gibt, als Elternteil vor der Übergabe der Zeugnisse über einzelne Noten informiert zu werden. Eine entsprechende Regelung, welche die Lehrer hierzu anhalten würde, fehlt.

Zwar ist gesetzlich geregelt, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag sowohl von den Eltern als auch der Schule wahrgenommen wird. Jedoch läßt sich daraus kein Anspruch Ihrerseits auf Vorabinformation herleiten.

Fraglich bleibt nun, ob Sie gegen die Notenerteilung vorgehen können.

Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtsprechung, insbesondere das Bundesverwaltungsgericht, davon ausgeht, dass es sich bei der Erteilung einer einzelnen Zeugnisnote nicht um einen Verwaltungsakt handele, da der Erteilung der Einzelnote keine Außenwirkung zukomme. Eine solche Außenwirkung käme nur in Betracht, wenn die Note eine über den Schulbereich hinausgehende unmittelbare Rechtswirkung und Bedeutung für die weitere Schullaufbahn hätte (vgl. BVerwG DÖV 1983, 819).

Ob eine solche Wirkung für Ihr Kind durch die einzelne Note hervorgerufen wird, kann anhand Ihrer knappen Sachverhaltsdarstellung in diesem Rahmen nicht abschließend beurteilt werden.

Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass eine entsprechende Außenwirkung, welche den Rechtsweg gegen die Notenerteilung eröffnen würde, regelmäßig zu verneinen ist, sofern nicht über die eigentliche Notengebung hinaus gewichtige Auswirkungen hinzutreten.

Eventuelle Fristen würden nur laufen, wenn eine Rechtsschutzmöglichkeit, wie oben beschrieben, gegeben wäre.

Natürlich bleibt es Ihnen unbenommen, ein weiteres Gespräch mit der Schule zu suchen, um die Ursachen des Problems zu ermitteln.

Abschließend möchte ich mir erlauben, Sie darauf hinzuweisen, dass diese Antwort lediglich eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und nicht eine umfassende Beratung und Sachverhaltsanalyse durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann.

Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts völlig anders darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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