Schulden und Gewinn bei Scheidung

21. Februar 2006 10:46 |
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Familienrecht


Hallo Anwältin oder Anwalt,
hier meine Frage und vorab der Sachverhalt dazu:

Ich habe im Juli 2002 ein Auto für 18.000 Euro gekauft.
7.000 Euro habe ich bar hingelegt, die restlichen 11.000 geliehen.

Ich allein war Fahrer, Halter und Versicherungsnehmer und meine Frau hat nie einen Cent der Schulden getilgt, sich aber immer von mir dorthin fahren lassen, wohin sie wollte.

Im Juli 2004 habe ich mich von meiner Frau getrennt und im Juli 2005 habe ich den Wagen verkauft. Nun werde ich bald geschieden (ich will die Scheidung) und meine Frau will die Hälfte des Verkauferlöses haben, das sind 650 Euro
(Restwert – Schulden = 1300 Euro).

In der Zeit von Juli 2004 bis Juli 2005 habe ich ca. 2200 Euro allein an Schulden getilgt für das Auto, meine Frau hat keinen Cent der Schulden getilgt, seit wir getrennt sind. Ich zahle ihr 600 Euro Trennungsunterhalt monatlich.

Kann ich jetzt nicht eigentlich Geld von meiner Frau fordern, da ich _allein_ den Kredit bedient habe? Müsste ich nicht Geld von meiner Frau bekommen?
Nämlich 1100 Euro (die Hälfte der Tilgung seit Trennung) – 650 Euro (Gewinn aus dem Verkauf)? = 450 Euro


Mit freundlichen Grüßen!


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich möchte sie sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Informationen wie folgt summarisch beantworten.
Bis zum Zeitpunkt der Trennung gibt es keinen Ausgleich für Schulden, die im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft begründet wurden. Danach ist grds. von einer jeweils hälftigen Last auszugehen. Auch wenn Sie den Wagen allein benutzt haben und dann eine alleinige Verpflichtung zur Lasttragung besteht, steht ihr nach dem Gesagten der Erlös nicht zu. Von daher wird sie den hälftigen Erlös nicht fordern können. Wenn beide nach der Trennung das KFZ genutzt haben, dürfte in der Tat (s.o.) eine hälftige Belastung der Frau an der Tilgung in Betracht kommen.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)

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