Schritte, Kosten und Zeitaufwand bei Insolvenz oder Abwicklung einer englischen LTD

26. November 2013 13:53 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine LTD, die eine 100% Tochter unser Deutschen GmbH ist und müssen eine zukünftige Insolvenz oder Abwicklung in Betracht ziehen.

Wir werden wohl sämtliche externen Gläubiger bezahlen können, aber dann bleibt noch eine Restschuld bei der GmbH, die nicht beglichen werden kann.

Mit welchen Schritten (Dauer) und Kosten müssen wir bei einer Insolvenz oder Abwicklung der LTD rechnen?
Mit wie viel Zeitaufwand für den Director müssen wir bei einer Insolvenz oder Abwicklung der LTD rechnen?

Welche Argumente gibt es für eine Insolvenz (Kredit von der GmbH einfordern) und welche für eine Abwicklung (auf Kredit von der GmbH verzichten) und Restbetrag als Gesellschafter auszahlen lassen?

Besten Dank
26. November 2013 | 15:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:

Zu 1.) Mit welchen Schritten (Dauer) und Kosten müssen wir bei einer Insolvenz oder Abwicklung der LTD rechnen?

Vorab:Eine abschließende Antwort auf Ihre Fragen ist im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne ohne Kenntnis der Gesamtsituation im Zusammenhang mit der Gesellschaft leider nicht möglich.
Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen anhand Ihrer Angaben eine erste grobe Einschätzung über die Rechtslage zu geben.

Wie Sie schon völlig richtig vermuten, muß zwischen der Insolvenz und der Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft unterschieden werden.

Eine Insolvenz ist kein „Wahlrecht" des der Geschäftsführers bzw. der Gesellschafter sondern nur dann möglich, wenn ein anerkannter Insolvenzgrund vorliegt. Ein solcher ist nach dem Gesetz die Überschuldung, die Zahlungsunfähigkeit und sogar die drohende Zahlungsunfähigkeit ( wenn die Gesellschaft voraussichtlich Ihre kommenden Verbindlichkeiten innerhalb der nächsten drei Monate nicht wird begleichen können).

Nur wenn einer dieser Insolvenzgründe vorliegt, kann ein Gericht überhaupt auf Antrag das Insolvenzverfahren eröffnen. Im Umkehrschluss kann sich die Gesellschaft grundsätzlich nicht aussuchen, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder nicht.

Vielmehr hat der Geschäftsführer beziehungsweise Director die gesetzliche Verpflichtung, bei Bekanntwerden eines der oben genannten Insolvenzgründe, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sollte der Geschäftsführer/Director dieses entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht machen, droht ihm im Einzelfall sogar ein Strafverfahren (insbesondere wegen Insolvenzverschleppung).

Der Ablauf bei der Insolvenz wäre grundsätzlich, dass entweder der Geschäftsführer oder auch ein außenstehender Gläubiger Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellt. Daraufhin wird das Insolvenzgericht prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt (siehe oben) und ob die Gesellschaft überhaupt über genügend Vermögen verfügt, um zumindest die Kosten des Verfahrens (insbesondere Gericht und Insolvenzverwalter) zu decken. Sollte dieses der Fall sein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der ab Bestellung die Gesellschaft führt und Kontakt mit den Gläubigern aufnimmt beziehungsweise versucht, Vermögen für die Insolvenzmasse zu sichern.

Sollte die Gesellschaft über nicht genügend Vermögen verfügen, um die Verfahrenskosten zu decken, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht mangels Masse abgelehnt.

Wie lange dieses ganze Procedere dauert, hängt ganz stark von den Umständen des Einzelfalles und insbesondere davon, wie stark das Insolvenzgericht ausgelastet ist, wie viele Gläubigers es gibt, was der Insolvenzverwalter zu erledigen hat, wie viele Forderungen es gibt etc. Eine Abschätzung ist daher aus der Ferne nicht möglich. Es kann im Einzelfall wenige Monate, aber auch mehrere Jahre dauern. Auch zu den konkreten Kosten kann leider nicht viel gesagt werden, da dieses im Wesentlichen von der finanziellen Situation der Gesellschaft abhängt.

Eine Abwicklung der Gesellschaft würde erfahrungsgemäß wesentlich kostengünstiger und schneller vonstatten gehen. Eine exakte Kosten- und Zeitangabe ist aber auch hier leider ohne Kenntnis der konkreten Situation der Gesellschaft nicht möglich.

Im Internet finden Sie jedenfalls relativ schnell spezialisierte Fachkanzleien, die eine solche Liquidation einer Ltd zum günstigen Pauschalpreis durchführen.


Zu 2.)Mit wie viel Zeitaufwand für den Director müssen wir bei einer Insolvenz oder Abwicklung der LTD rechnen?

Dieses lässt sich aus den oben genannten Gründen und insbesondere ohne Kenntnis der Gesamtsituation der Gesellschaft leider nicht abschließend sagen.

Gesagt werden kann nur, dass die normale Abwicklung grundsätzlich wesentlich schneller vonstatten geht.


Zu 3.)Welche Argumente gibt es für eine Insolvenz (Kredit von der GmbH einfordern) und welche für eine Abwicklung (auf Kredit von der GmbH verzichten) und Restbetrag als Gesellschafter auszahlen lassen?

„Argumente" gibt es hier eigentlich nicht im direkten Sinne, da es wie bereits oben angedeutet kein grundsätzliches Wahlrecht gibt im Hinblick auf eine Insolvenzeinleitung.

Ein Argument für die Insolvenz wäre aber wenn Sie so möchten die Restschuldbefreiung, ein anderes „Argument" wäre die Strafandrohung (siehe oben, zum Beispiel wegen Insolvenzverschleppung), die dann in Betracht kommt, wenn trotz Vorliegen eines Insolvenzgrundes keine Insolvenz vom Director/Geschäftsführer eingeleitet wird.

Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag und alles Gute!


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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