Schönheitsreparaturen - Welche müssen wir erledigen?

3. September 2008 12:23 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum



Sachverhalt:

Einzug in die Wohnung 01.01.2008 über Makler.

Mietvertragliche Vereinbarung:

Nach Zahlung der Kaution können die Mieter die Wohnung nutzen und renovieren. Das haben wir auch getan. Anfang Dezember 2007 fingen wir an, die Wohnung herzurichten.

Folgende Mängel trägt der Mieter: /
Folgende Mängel wurden festgestellt: siehe Protokoll
Folgende Einrichtungen sind Eigentum des Vermieters: siehe Protokoll

Es gibt kein Protokoll.

Die Wohnung wurde uns unrenoviert mit erheblichen Mängeln in einem schlechten Zustand übergeben.

Folgende Mängel waren bei Einzug festzustellen:

-Im Kinderzimmer und im Schlafzimmer waren bei unserem Einzug schon etliche offene Dübellöcher festzustellen, was der Makler auch bezeugen kann.

-Die Wohnung war zudem in seinem sehr schäbigen verdreckten Zustand, der mich einige Stunden Putzarbeiten gekostet hat.

-Der PVC-Boden im Esszimmerbereich war eingerissen.

-Teilweise waren die Türklinken sehr locker weil Schrauben fehlten.

-Es hingen kauptte Lampen und Vorhänge, in denen sich bereits Käfer eingenistet haben.

-Die Teppiche waren sehr alt und es waren Urinflecken von dem Hund der vermieterin darauf zu finden.

-Das Balkongeländer war locker und drohte abzubrechen. Nach Aussage der Vermieterin sollte dies gerichtet werden, was nicht geschehen ist.

-In der Wand im Hausflur ist ein riesiges Loch von einem Wasserrohrbruch, durch das man die Rohrleitungen sieht. Dieses Loch sollte nach Angabe des Marklers von der Vermieterin zugemacht werden, was nicht geschehen ist.

Unsere Kündigung erfolgte wegen Unzumutbarkeit (inoffiziell wg. Unzumutbarkeit da wir keine weiteren Streitigkeiten auslösen wollten) zum 30.06.2008.

Die Vermieterin fing an uns das Leben zu erschweren. Sie befestigte uns ständig Zettel an die Tür, dass wir dies und jenes falsch gemacht hätten (was nicht stimmte), oder irgendwas nicht machen sollen.

Sie stellte eigenmächtig unseren Kinderwagen in den Keller, das Fahrrad meines Mannes ebenfalls. Er musste es am Tag darauf erstmal suchen, genau wie ich den Kinderwagen. Daraufhin schlossen wir unseren Kellerraum ab, worauf dann die Gegenstände VOR die Kellertür gestellt wurden. Unsere Gartenmöbel wurden von ihr ebenfalls weggestellt und nur bei IHREM Bedarf rausgeholt (wir waren nie im Garten, weil wir Kontakt vermeiden wollten - obwohl Gartenmitbenutzung im vertraglich vereinbart wurde).

Ganz schlimm wurde es allerdings erst nach der Kündigung. Sie fing dann mit ständigen Drohungen an, dass sie die Kaution einbehält, wenn wir dies und jenes nicht machen, oder weiterhin machen. Zum Schluss wollte sie mir verbieten, mein Kind in den Gehfrei zu setzen, das wäre zum einen Lärmbelästigung und zum anderen würden evtl. Schäden entstehen in der Wohnung. Zur Lärmbelästigung ist nebenbei anzumerken, dass sie zwei ADHS-Kinder hat - unser Baby wurde sehr oft wach von dem Lärm über uns zu unchristlichen Zeiten - was also die Lärmbelästigung angeht, so war dies von ihr völligst aus der Luft gegriffen.

Sie holte teilweise unseren Müll aus den Tonnen, wenn mal ein Babygläschen im Restmüll gelandet ist. Selbst warf sie aber Elektromüll in die Restmülltonne.


In der kurzen Zeit des Mietverhältnisses wurden von uns folgende Renovierungsarbeiten nach Absprache mit der Vermieterin getätigt:

-Küchenfliesen wurden zur Hälfte geweisst mit Fliesenfarbe. Zur Hälfte, weil die Farbe doch recht teuer ist und die untere Hälfte der Fliesen in der Regel von Küchenschränken bedeckt wird und somit nicht sichtbar ist.

-Im Esszimmerbereich haben wir auf eigene Kosten einen neuen PVC-Boden verlegt, weil der alte PVC eingerissen war. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Vermieterin bis zum 01.01.2008 einen neuen Boden verlegen muss - wir haben die Kosten dann übernommen, weil wir schon einen Monat früher renovieren konnten; sozusagen als Dankeschön.

-Im Flur wurde der alte Teppich rausgerissen und ein neuer PVC-Boden verlegt. Wir haben ein kleines Baby, das anfing zu krabbeln. Abgesehen davon, dass der Teppich so schon sehr alt und verdreckt war, hat auch der Hund der Vermieterin, der im Treppenhaus gehalten wird, auf diesen Teppich gepinkelt, weshalb wir ihn letztenendes nach Absprache mit der Vermietern rausrissen.

-Streichen des Esszimmerbereiches in weiss. Die restlichen räume sind von der Vormieterin gelb gestrichen worden und auch so geblieben.

Weitere Renovierungsarbeiten waren aufgrund unserer Kündigung zum 30.06.2008 unsererseits nicht mehr erforderlich.

Nach Absprache mit der Vermieterin sollte der Auszug bzw. das Übergabeprotokoll mit dem Makler, über den wir die Wohnung bekommen haben und der auch die Wohnung an eine Bekannte meinerseits (die sich dieses Mietverhältnis von mir nicht hat ausreden lassen) neu vermittelte, geregelt werden.

Ich vereinbarte eine Woche vor Ablauf des Mietvertrages einen Termin mit dem Makler. (Wir wohnten zu diesem Zeitpunkt schon drei Wochen in der neuen Wohnung in einem anderen Ort). Der Makler kam zu dem Termin und ist im Vorfeld davon ausgegangen, dass die Vermieterin da sei, hat mit ihr aber wohl keine Rücksprache gehalten. Sie war an diesem Termin nicht da. Er füllte mit uns das Übergabeprotokoll aus, nahm alle Zählerstände auf, vermerkte nichts in dem Feld "Mängel" und unterschrieb, dass er das Protokoll so aufgenommen habe. "Die Wohnung sei ja unrenoviert übergeben worden, also wird sie unrenoviert auch wieder abgegeben, sie haben die Wohnung je eher noch aufgewertet". Er sagte uns zu, sich die Unterschrift der Vermieterin die laufende Woche noch zu holen und würde sich bei uns melden. Wir gaben auch die Schlüssel ab und protokollierten dies.

Es dauerte ca. 3 Wochen bis der Makler die Vermieterin erreichte, er ging zu ihr hin und gab ihr sämtliche Unterlagen und legte das "Mandat" sozusagen nieder, weil man mit dieser Frau unmöglich in einer Geschäftsbeziehung stehen kann. Daraufhin rief mich die Vermieterin an und sprach mir auf den Anrufbeantworter, dass in der Wohnung soweit alles in Ordnung sei, nur am Balkon seien zwei Löcher die zugemacht werden müssen und ein Haustürschlüssel würde fehlen.

Weder mein Mann, noch ich haben Bohrungen an der Außenfassade vorgenommen und auch der besagte fehlende Schlüssel wurde uns nie gegeben. Ich rief beim Makler an und versicherte mich nochmal über die Angaben, die die Vermieterin gemacht hat. Er bestätige die Angaben, dass in der Wohnung alles in Ordnung sei und nur am Balkon zwei Löcher zuzumachen wären und ein Schlüssel fehle.

Ich rief die Vermieterin an und wollte einen Termin zur Augenscheinnahme des besagten Schadens ausmachen. Sie drückte mich weg, nachdem sie hörte, dass ich am Telefon bin. Auch den AB schaltete sie aus, als ich versuchte drauf zusprechen.

Ich fertigte also ein Schreiben, in dem ich sie unter Fristsetzung aufforderte, sich bzgl. eines Termins mit uns in Verbindung zu setzten und machte auch gleich etliche Terminvorschläge. Ich sicherte ihr zu, dass wir den Schaden, sofern von uns entstanden, sofort beheben werden (wir hätten ihn auch behoben, selbst wenn er nicht von uns wäre, weil wir froh gewesen wären, die Sache hinter uns zu bringen), auch den Schlüssel, den wir nicht bekommen haben, hätten wir ihr ersetzt. Darauf kam es uns nach all dem Stress nicht an.

Ich informierte sie darüber, dass wenn Sie sich nicht bis zur Frist meldet, wir davon ausgehen, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Falls sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist, sollte sie sich binnen 14 Tagen bei uns melden.

Sie rief dann an, und sagte, dass sie sich die Tage wegen einem Termin meldet.

Das hat sie bis Mitte letzter Woche nicht getan. Wir haben uns ebenfalls nicht mehr gemeldet, da sie erzählte, dass sich ihr Stiefvater umgebracht habe und es ihr wirklich sehr schlecht geht. Zudem hat sie ja so oder so bis 6 Monate Zeit die Kaution einzubehalten. Also warteten wir ab.

Mitte letzter Woche kam dann ein handgeschriebener Brief von ihr mit dem Inhalt,

- dass wir sämtliche Dübellöcher zumachen sollen. Sie hat jedes Zimmer einzeln aufgezählt, in dem Dübellöcher sind. Auch Kinderzimmer und Schlafzimmer. Diese Dübellöcher sind definitiv nicht von uns - was sie auch im Vorfeld mündlich bestätigt hat und sich über die Vormieterin pikiert hat. Dass die Löcher nicht von uns sind können auch mehrere Personen, nicht zuletzt der Makler, bezeugen. Die ganze Wand ist jeweils mit Dübellöchern übersäht, scheinbar war dort eine Art riesiges Wandregal montiert;

- dass wir die Küchenfliesen vollständig weissen sollen;

- dass wir die Wand im Esszimmerbereich farblich angleichen sollen - wir hatten diese weiss gestrichen, ich bin mir sehr unsicher, was sie damit meint, evtl. meint sie damit einige hellere oder dunkelere Stellen - ich weiß es nicht;

- dass wir die defekte Türklinke, die wohl sehr locker ist (?) ersetzen sollen;

- dass wir den Balkon putzen sollen,

- dass wir ein neues Wohnungstürschloss mit 4 Schlüsseln kaufen sollen;

- dass wir einen Fleck im Kinderzimmer auf dem Teppich beseitigen sollen (? - von uns ist dieser nicht).

- dass wir im Flur, wo wir PVC gelegt haben, Leisten legen sollen (die vorherigen waren mit dem Teppich integriert, sodass wir sie entfernen mussten - wir haben keine neuen gelegt, für uns war der Boden ohne Leisten ausreichend);

- Im Esszimmerbereich, in dem wir ebenfalls neuen PVC verlegt haben (was eigentlich ihre Aufgabe war), fehlt ein kleines Stück unter der Heizung, das sollen wir auch verlegen (Es handelt sich um einen sehr kleinen Streifen - wir müssten den PVC dafür neu kaufen);

Entweder wir machen das alles selbst, bzw. ersetzen ihr alles, oder sie beauftragt Firmen, die das machen und behält unsere Kaution ein.

Wir sollen uns bis zum 15.9. melden, telefonisch auf dem AB, da sie sich (scheinbar alle?) im Krankenhaus aufhalten.

Wir vermuten, dass Sie unsere Kaution ausgegeben hat und uns nicht zurückzahlen kann.

Am Rande:
Meine Bekannte bekam vom Makler im Übrigen eine andere Wohnung vermittelt, da es unzumutbar war, dort einzuziehen. Sie hat weder die Schlüssel herausgegeben, noch in irgendeiner Weise kooperiert. Es läuft nun ein Gerichtsverfahren zwischen meiner Bekannten und meiner ehemaligen Vermieterin. Sie verklagte meine Bekannte auf Schadensersatz von drei Kaltmieten, wegen Nichteinzug - obwohl sie die Schlüssel aus unerklärbaren Gründen nicht herausgegeben hat. Auch der Makler betreut nun diese Vermieterin nicht mehr.

Im Nachhinein wurde an uns herangetragen, dass sie immer Probleme mit ihren Mietern hat, bzw. umgekehrt. Keiner ihrer bisherigen Mieter hat die Kaution zuückbekommen und es erfolgte ein Rechtstreit.

Wie sollen wir vorgehen?

Wie sieht das Gesetz und die Rechtsprechung zu diesem Fall aus?

Ich würde gerne mit einem weiteren Schreiben auf die Rechtsprechung und Gesetze hinweisen - Informationen von einem Rechtsanwalt einfügen und sie darauf hinweisen, dass ihr vorgehen nicht rechtens ist. - Ist das sinnvoll?

Sollen wir gleich einen Anwalt konsultieren?
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes zusammenfassend wie folgt:

Bitte beachten Sie, dass meine Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben beruht, und sich die Rechtslage nach Prüfung aller relevanter Unterlagen möglicherweise anders gestalten kann.

Zunächst kommt es zur Klärung einer etwaigen Renovierungspflicht immer auf den Wortlaut des Mietvertrags an. Allerdings ist in dem von Ihnen geschilderten Zusammenhang wohl ausnahmsweise der Wortlaut des Mietvertrags entbehrlich.

Offensichtlich verlangt die Vermieterin gar keine Schönheitsreparaturen, sondern macht vornehmlich Schadensersatzansprüche und sonstige nicht näher definierbare Forderungen geltend.

Es würde hier den Rahmen sprengen, zu jeder einzelnen Forderung der Vermieterin die Rechtslage darzustellen. Es ist aber so, dass - jedenfalls nach Ihrem Vorbringen hier - die Vermieterin keinen einzigen der von ihr geltend gemachten Ansprüche rechtlich durchzusetzen vermag.

Ich würde Ihnen daher dringend empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Vermieterin durch ein entsprechendes Schreiben in Ihre Grenzen verweist. Dieses ist häufig bereits ausreichend. Die Forderungen sollten sämtlichst zurückgewiesen werden.

Sollte die Kaution übrigens von der Vermieterin nicht von ihrem eigenen Vermögen getrennt angelegt worden sein, sondern vielmehr verbraucht worden sein, so ist dies eine strafbare Unterschlagung, die zur Anzeige gebracht werden kann. Auch hierauf sollte die Vermieterin durch einen Rechtsanwalt hingewiesen werden.

Im Hinblick darauf, dass Sie angeben, die Vermieterin habe regelmäßig Probleme mit Ihren Mietern, ist davon auszugehen, dass eine gütliche Einigung wohl nicht möglich erscheint und die Sache rechtlich ausgefochten werden muss. Die Erfolgschancen für Sie schätze ich aber sehr gut ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Gerne stehe ich Ihnen für eine Nachfrage oder eine weitergehende Interessensvertretung im Rahmen eines entsprechenden Mandats zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Aust
Rechtsanwalt

Carl-Spaeter-Str. 76
56070 Koblenz
Tel.: 0261 / 18501
Fax.. 0261 / 32134
mail: info@kanzlei-aust.com




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