Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Bei dem Schlagring handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand aus der Anlage 2, Abschnitt 1, 1.3.2. zu § 2 Abs. 2 bis 4 des Waffengesetzes.
So genannte Elektroschocker sind verbotene Waffen, nach gleicher Anlage, 1.3.6. sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein entsprechende Prüfzeichen Tragen.
Der Umgang mit den unter vorgenanntem Abschnitt 1 der Anlage genannten Waffen ist verboten. Weiter ist es Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten mit Waffen oder Munition umzugehen.
Der unerlaubte Besitz des Schlagrings ist eine Straftat und ist nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden.
Der Besitz der Elektroschocker stellt nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 eine Ordnungswidrigkeit dar, sofern es sich wie bereits erwähnt nicht um entsprechend ausgezeichnete Waffen handelt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehtausend Euro belegt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Waffen eingezogen werden.
Da Sie zum einen noch nicht volljährig sind und offensichtlich die Gegenstände nur besessen haben ohne sie anderweitig einzusetzen, dürfte hier keine zu drastische Maßnahme zu erwarten sein.
Sofern Sie bisher noch nicht straffällig geworden sind können Sie bei vernünftiger Verteidigung mit der Anwendung von Erziehungsmaßregeln bzw. Zuchtmitteln rechnen. Man wird Sie bei ansonsten ordentlichen Verhältnissen in Ihrem Lebensverlauf nicht einsperren. Beim ersten Vorkommnis halte ich auch ein Jugendarrest (Zuchtmittel), sei es als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest für abwendbar.
Allerdings sollten Sie sich bemühen sich bis zu einer etwaigen Verhandlung vor dem Jugendrichter ordentlich zu führen. Letztlich entscheidet auch Ihr Auftreten und der persönliche Eindruck des Richters.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Noch eine Frage. Bei der Durchsuchung wurde mir der Schlagring abgenommen so wie die beiden Elektroschocker auch. Und einer meiner Freunde, bei ihm wurde ein Schlagring bei einer Durchsuchung gefunden, er hatte vorher auch nichts mit der Polizei zu tun, er ging dafür 2 wochen in einen jugendknast. ist das richtig das ich jetzt auch für 2 wochen gehen muss?
liebe grüße
Sehr geehrter Fragesteller(in),
wie erwähnt kann eine Strafprognose nicht ohne Aktenkenntnis erfolgen. Ich verweise auf die bisherigen Ausführungen. Bei Ersttätern wird bei derartigen Taten im Jugendbereich kein Arrest ("Knast") zu verhängen sein.
Das Gericht hat einen weiten Spielraum bei der Verurteilung.
Ihr Freund wird entweder bereits etwas anderes ausgefressen oder sich vor Gericht entsprechend uneinsichtig verhalten haben. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann beauftragen Sie einen Strafverteidiger, der Sie mit in die Verhandlung begleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt