Schimmel in unserer Mietwohnung

11. Januar 2012 08:45 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben seit ca. einem halben Jahr in unserem Bad an der Wand einen Schimmelbefall (das Bad hat kein Fenster). Ich trockne es aber täglich nach dem Duschen etc. ab und der Schimmel kommt eindeutig aus der Wand da es auch langsam tropfen anfängt. Nun ist es soweit gekommen dass auf der anderen Seite der Wand (dort befindet sich die Küche)auch schon Schimmel entsteht.
Ich habe darauf den Vermieter schon mehrmals angesprochen am Telefon, leider vertröstet mich dieser immer wieder und sagt, dass das Unternehmen welches es beheben würde viele Aufträge hat oder im Urlaub ist und weitere solcher Ausreden.

Wie kann ich da nun weiter vorgehen?

Viele Grüße
und vielen Dank schon einmal für die Hilfe
11. Januar 2012 | 11:30

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Schilderung liegt ein Mangel an der Mietsache vor, so dass Sie zunächst diesen Mangel SCHRIFTLICH rügen und den Vermieter unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung auffordern sollten; denn diese Fristsetzung müssten Sie beweisen, was bei telefonischer Rüge schwer fallen kann.

Machen Sie in dem Schreiben auch deutlich, dass Sie für den Fall der Nichtbeseitigung innerhalb der Frist die Brutto(Warm-)miete teilweise gemindert werden; das LG Hannover (WuM 2007, 16) hält dafür 10% für angemessen.



Reagiert der Vermieter auch auf die Mietminderung nicht, können Sie dann

- den Vermieter auf Mangelbeseitigung verklagen,
- weitere Mietzahlungen zurückbehalten (die dann aber bei Mangelbeseitigung nachgezahlt werden müssen, was den Unterschied zur Mietminderung ausmacht),
- Schadensersatz fordern, falls durch den Schimmel Schäden entstanden sind,
- kündigen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

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