11. September 2006
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19:10
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
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E-Mail: mail@ra-boukai.de
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern wie von Ihnen erwähnt die Schimmelbildung nicht durch Ihr Verhalten begründet ist haben Sie weiterhin das Recht die Miete zu mindern.
Zudem haben Sie selbstverständlich Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Kommt der Vermieter mit der von Ihnen angezeigten Mängelbeseitigung in Verzug können Sie diese selbst vornehmen (lassen). Die erforderlichen Aufwendungen hierfür hat der Vermieter Ihnen zu ersetzten.
Grundsätzlich wäre es sinnvoll Beweise für die Ursache der Mängel in der Bauart/Bausubstanz zu sichern.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -