4. Oktober 2023
|
17:40
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, es ist zu Lebzeiten Ihrers Vaters möglich, einen Zusatzvertrag zu erstellen, um eine Ausgleichszahlung im Erbfall zu regeln. Der ursprüngliche Schenkungsvertrag bleibt dabei unberührt. Es ist jedoch wichtig, dass dieser Zusatzvertrag ebenfalls notariell beurkundet wird, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist daher ein Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Zusatzvertrag korrekt formuliert und rechtlich bindend ist sowie Ihre Wünsche umsetzt.
Das kann so auf diese Weise gut gelingen und umgesetzt werden, praktisch als weitere vorweggenommene Erbfolge.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg