23. Februar 2018
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16:58
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 16 Absatz 1 Ziffer 1 ErbStG der Erwerb des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 EUR.
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie auch unbeschränkt steuerpflichtig.
Nach meiner Recherche müssen Sie mit Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht rechnen, vgl. unter http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Belarus.html.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth