Schadensersatz zu teuer???

21. März 2005 15:08 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Guten Tag,

ich habe bei eBay eine Kamera für 360 Euro ersteigert, die nicht geliefert worden ist. Der Verkäufer hat 4 weitere Personen geprellt, es wurde Anzeige erstattet. Nachdem mittlerweile 7 Wochen ins Land gegangen sind, möchte einen via gerichtlichen Mahnbescheides Schadensersatz einfordern. Zu diesem Zweck habe ich über einen Versandhandel die baugleiche Kamera zum Preis von 630 Euro bestellt. Nun ist es so, dass im Handel diese Kamera auch schon für 500 Euro angeboten wird. Ist der Schadensersatzbetrag jetzt zu hoch, so dass die Gefahr besteht, den Schaden nicht ersetzt zu bekommen?
Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Der Deckungskauf ist grundsätzlich zulässig und stellt eine konkrete Schadensposition im Soinne des § 325 BGB dar.

Im Zweifel wird man auf den Deckungskaufzeitpunkt und Ihr Tätigwerden abstellen müssen.

Sie trifft zwar eine Schadengeringhaltungspflicht, diese muss eine Abwägung des Einzelfalls darstellen (§ 254 BGB).

Wenn Sie also den marktüblichen Preis gezahlt haben und vorher mehrere Shops besucht haben, dürfte hier kein Verschulden festzustellen sein, so dass der Preis als Schadenersatz zu fordern ist.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...