Schadensersatz beim möblierten Zimmer?

9. Januar 2012 11:55 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vermietete ein möbliertes Zimmer an eine Person mit befristetem Mietverhältnis. Der Mietvertrag war frei gestaltet und beinhaltet folgende wichtige Punkte :
- Bohrungen / Nägel in Wand/Decke/Boden/Möbel sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich und müssen bei Vertragsende wieder fachmänisch in Ordnung gebracht werden
- Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses, muss der Mieter einen Nachmieter stellen und das Einverständnis dazu vom Vermieter einholen
- Schäden verursacht vom Besuch des Mieters, sind vom Mieter zu tragen
- Störungen und Schäden im und am Haus sind umgehend dem Vermieter zu melden
- Bei Auszug wird ein Paulschalbetrag von € 80,- für das Malen der Wände und die Endreinigung der genutzten Räume (Zimmer/Bad/Küche) berechnet
- Eine Übergabeliste mit dem genauen Zustand aller Gegenstände im Zimmer sowie des Bodens wurde unterzeichnet, der aus geöltem Eichenholz-Parkett ist

Das Mietverhälnis wurde vorzeitigt wie folgt beendet:
- einen Nachmieter wurde ordnungsgemäss vorgestellt und von mir akzeptiert
- der Mieter weigert sich jedoch alle Schäden, die er verursacht hat zu zahlen, mit der Begründung, dass mit der Akzeptanz des neuen Mieters alle Forderungen der Sachschäden automatisch gelöscht sind oder Übergang auf den neuen Mieter geht, der sich jedoch weigert
- der Mieter droht mir Klage einzureichen, wenn ich die Kosten des Schadens von der Kaution abziehe
- Der gesamte Schaden beläuft sich auf ca. €300,-, der durch das Kleben eines Spiegels an die vordere Schranktür ohne meine Erlaubnis, sowie dunkle Flecken auf dem Holzboden, die durch dunkle Flüssigkeit verursacht wurde

Meine Frage :
- wie hoch ist meine Chance hier den gesamten Schaden + €80,- Pauschalbetrag geltend zu machen ?

Für Ihre Antwort mit Begründung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
MfG
9. Januar 2012 | 13:28

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Schäden, die der Mieter durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung verursacht hat, muss der Mieter dem Vermieter ersetzen. Um solche Schäden dürfte es sich in Ihrem Fall handeln, so dass Ihr Mieter schadensersatzpflichtig ist und den gesamten nachweisbaren Schaden ausgleichen muss. Da Sie schreiben, dass es sich nicht um einen Formularmietvertrag, sondern um eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Mieter handelt, dürfte auch die Endreinigungspauschale zulässig sein, so dass Ihnen der Mieter auch diesen Betrag zu zahlen hat.

Die Stellung eines Nachmieters bewirkt dagegen nur, dass der Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, hat dies aber keine Auswirkungen auf seine bestehenden Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere bleibt der Mieter Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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