Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt :
Sie haben selbstverständlich Anspruch auf Schadensersatz. Der diesbezügliche Anspruch beruht auf Paragraph 823 Abs. 1 BGB.
Der Schadensersatzanspruch verjährt mit Schluss des 3. Jahres nachdem der Schaden eingetreten ist, Paragraphen 195, 199 BGB.
Wenn Sie bri der Geltendmachung des Schadensersatzes Hilfe benötigen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
Nino Jakovac
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt :
Sie haben selbstverständlich Anspruch auf Schadensersatz. Der diesbezügliche Anspruch beruht auf Paragraph 823 Abs. 1 BGB.
Der Schadensersatzanspruch verjährt mit Schluss des 3. Jahres nachdem der Schaden eingetreten ist, Paragraphen 195, 199 BGB.
Wenn Sie bri der Geltendmachung des Schadensersatzes Hilfe benötigen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
Nino Jakovac
Rechtsanwalt