Schadensersatz bei Sachbeschädigung an der Mietwohnung

24. Mai 2014 20:14 |
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Schadensersatz


Zusammenfassung

Beschädigungen durch Kot und Erbrechen können Anspruch auf Schadensersatz begrunden!

eine bekannte wohnte eine zeitlang bei mir ,auf Grund überhöhten Alkoholkonsums kam es dazu, dass es zu kot ausscheidungen in der wohnung kam und zu brechausfällen,dadurch wurde ein Sofa und die Wohnung stark verschmutzt.Kann man dafür Schadens ersatz verlangen und wann verjährt der Anspruch.
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt :

Sie haben selbstverständlich Anspruch auf Schadensersatz. Der diesbezügliche Anspruch beruht auf Paragraph 823 Abs. 1 BGB.

Der Schadensersatzanspruch verjährt mit Schluss des 3. Jahres nachdem der Schaden eingetreten ist, Paragraphen 195, 199 BGB.

Wenn Sie bri der Geltendmachung des Schadensersatzes Hilfe benötigen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,

Nino Jakovac
Rechtsanwalt
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