Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wir müssen hier den Schriftverkehr einsehen - ggf. hat er Recht auf Widerruf, ggf. könnte das ausgeschlossen worden sein, das müssten wir alles genauer prüfen.
Schicken Sie bitte alles per Email.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wir müssen hier den Schriftverkehr einsehen - ggf. hat er Recht auf Widerruf, ggf. könnte das ausgeschlossen worden sein, das müssten wir alles genauer prüfen.
Schicken Sie bitte alles per Email.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
2. Dezember 2020 | 15:04
Sehr geehrte Frau Seiter,
Unter welchen Umständen könnte das Recht auf Widerruf ausgeschlossen werden?
Bitte nennen Sie uns 2-3 Gründe dafür.
Besten Dank, MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
2. Dezember 2020 | 16:25
Der Ausschluss wäre nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB möglich - wenn das Auto nach Kundenwünschen z.B. bearbeitet/angefertigt wurde und dies ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für Sie wäre. ob das Recht aber greift müsste eh erst geprüft werden. Gerne helfen wir weiter.