Schadenersatz - Forderung des Vermieters Renovierung der gesamten Wohnung

19. Januar 2006 19:46 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
ich hätte in einer Angelegenheit wegen Schadenersatz einen Rat.
Hier einige wichtige Fakten:Auszug am 3.11.05 nach 4 Jahren 8 Monate,danach gründliche Reinigung der gesamten Wohnung,Verschließen sämtlicher Dübellöcher,Anbringen neuer WC-Deckel usw..Rückgabe der sämtlichen Schlüssel am 15.11,allerdings unter Zeugen in den Briefkasten des Verwalters.
Mietvertrag durch Mieterbund geprüft,es besteht keine Verpflichtung
zur Schönheitsreperatur,da starre Fristen.
Nun bekam ich nach 8 Wochen ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters mit Angebotskopien zweier Firmen,datiert vom 23.11.05
einerseits zur Renovierung der gesamten Wohnung und andererseits
zum Abschleifen des Parketts,infolge angeblicher Wasserschäden.
Hierin werde ich aufgefordert bis 30.1.06 einen Betrag von 5.800€
zur Verfügung zu stellen.Meines Erachtens handelt es sich hier aber um normale Abnutzungserscheinungen.
Anfang Dezember war die Wohnung übrigens zur Weitervermietung
in der örtlichen Zeitung angeboten.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Vielen Dank
19. Januar 2006 | 20:08

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
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E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Wenn der Mieterverein Sie zutreffend beraten hat, was ich als ehemaliger langjähriger Mitarbeiter des Mietervereins Köln einmal unterstelle, waren Sie nicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Somit besteht kein Anlaß, auf den Kostenvoranschlag des Vermieters zu reagieren und eine Zahlung zu leisten.

Das gleiche gilt hinsichtlich der angeblichen Beschädigung des Parkettbodens: Wenn Sie diesen nur normal abgenutzt haben und keine Schäden verursacht haben, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, wird Ihnen der Vermieter auch hier keine Kosten aufbürden können.

Sie sollten die Forderung des Vermieters daher zurückweisen. Sofern Sie beim DMB rechtsschutzversichert sind, sollten Sie damit auch zunächst den Mieterverein betrauen, da die DMB Rechtsschutzversicherung im Klagefall nur eintrittspflichtig ist, wenn zunächst eine außergerichtliche Abwehr der Forderung vom Mieterverein versucht wurde.

Lässt sich der Vermieter nicht von seiner Forderung abbringen, und klagt er sie ein oder verrechnet sie mit der (wahrscheinlich geleisteten) Kaution, sollten Sie (in Absprache mit dem Mieterverein) einen Anwalt mit der Rechtsverteidigung vor Gericht beauftragen. Auch ich stehe Ihnen dafür selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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