Schaden an Mietsache

21. Oktober 2022 13:58 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Der Mieter hat einen Schaden an einer Regenrinne (Undichtigkeit) auf der Dachterasse der Mietwohnung über einen längeren Zeitraum nicht gemeldet.
Erst nach Auszug wurde das Problem ersichtlich.

Durch die Undichtgkeit ist das Wasser über die Terasse abgelaufen, hat sich in die unterliegenden Mauern/Simse gezogen und dort erheblichen Schaden verursacht.

Welche Ansprüche hat ggf. der Vermieter und wie liegt hier die Beweispflicht?
21. Oktober 2022 | 15:01

Antwort

von


(2931)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


zwar ist richtig, dass ein Mieter einen Schaden melden muss, da er sich ansonsten schadenersatzpflichtig machen könnte.

Aber Sie als Vermieterin müssten nachweisen können, dass der Mieter den Schaden auch bemerkt hat, was ohne objektive Ansatzpunkte ggfs. schwer fallen könnte.


Des Weiteren müssten Sie den Kausalzusammenhang zwischen Mangel (undichte Rinne) und Schaden (Mauerwerksfeuchtigkeit) beweisen können.

Insoweit schreiben Sie, dass das Wasser über die Terrasse gelaufen ist. Da eine Terrasse (sofern nicht besonders überdacht) aber auch sonst Niederschlag ausgesetzt sein dürfte, kann es schwer sein, dann die Ursächlichkeit nachzuweisen; das müsste dann ggfs. über einen Sachverständigen erfolgen, der bestätigen müsste, dass der Mauerwerksschaden allein durch Wasser aufgrund der undichten Rinne verursacht worden ist.


Ist das alles möglich, hätten Sie einen Anspruch gegen den Mieter.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Ist das aber alles möglich


ANTWORT VON

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