21. Oktober 2022
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15:01
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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zwar ist richtig, dass ein Mieter einen Schaden melden muss, da er sich ansonsten schadenersatzpflichtig machen könnte.
Aber Sie als Vermieterin müssten nachweisen können, dass der Mieter den Schaden auch bemerkt hat, was ohne objektive Ansatzpunkte ggfs. schwer fallen könnte.
Des Weiteren müssten Sie den Kausalzusammenhang zwischen Mangel (undichte Rinne) und Schaden (Mauerwerksfeuchtigkeit) beweisen können.
Insoweit schreiben Sie, dass das Wasser über die Terrasse gelaufen ist. Da eine Terrasse (sofern nicht besonders überdacht) aber auch sonst Niederschlag ausgesetzt sein dürfte, kann es schwer sein, dann die Ursächlichkeit nachzuweisen; das müsste dann ggfs. über einen Sachverständigen erfolgen, der bestätigen müsste, dass der Mauerwerksschaden allein durch Wasser aufgrund der undichten Rinne verursacht worden ist.
Ist das alles möglich, hätten Sie einen Anspruch gegen den Mieter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Ist das aber alles möglich