Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Abbruch der Riemenscheibe der Kurbelwelle ist ein Mangel gem. § 434 ff BGB. Sie können deshalb Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Sie haben einen Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 437, 439 BGB, d.h. der Verkäufer muss die Sache wieder in einen mangelfreien Zustand versetzen. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kommt Ihnen die Beweislastumkehr nach § 477 BGB zu Gute. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate, dann wird vermutet dass der Mangel bzw. der Grund für den Mangel bereits schon bei Übergabe vorgelegen hat.
Setzen Sie dem Verkäufer somit eine Frist zur Mängelbeseitigung und fordern Sie einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur ein. Sie haben hier einen eindeutigen Anspruch, weshalb das Vorgehen auch Aussicht auf Erfolgt hat. Wenn sich der Verkäufer dennoch weigern sollte, dann können Sie mich gerne kontaktieren und ich werde Ihnen weiterhelfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melvin Grimm
Rechtsanwalt
Guten Morgen Herr Grimm.
Vielen dank für Ihre rechtssichere Beantwortung meiner Frage.
Besagter Autohändler ist ca. 500 Kilometer von mir entfernt. Bin also nicht wirklich sicher ob er bereit sein wird den Sachmangel zu beheben. Ebenso die Gestellung eines Ersatzfahrzeuges. Da ich im Internet keine Emailadresse des Händlers finde, werde ich ihm mein Schreiben zur Sachmängelghaftung heute per Fax und parallel per Einschreiben zustellen. Hierzu habe ich eine Frist von 2 Wochen zur Behebung des Mangels gesetzt, hoffe das ist insoweit ausrechend.
Sollte der Händler sich querstellen, werde ich sie umgehend kontaktieren und ihnen den fall übergeben.
Vielen Dank
Guten Tag Herr Fragesteller,
die Entfernung geht zu Lasten der Verkäufers und hat keinen Einfluss auf Ihre Recht. Schicken
Sie mir gerne eine kurze E-Mail, falls Sie meine Hilfe benötigen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Melvin Grimm
Rechtsanwalt