9. September 2011
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15:18
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
In unserem Rechtssystem herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Insbesondere zwischen zwei Privatpersonen bestehen nur in wenigen Ausnahmefällen ( z.B. wenn es sich um ein gegen die guten Sitten verstoßendes Rechtsgeschäft handelt oder dieses gegen gesetzliche Verbote verstößt ) Grenzen.
In Ihrem privaten Darlehensvertrag können Sie eine Klausel aufnehmen, die den Darlehensnehmer zur unverzüglichen Rückzahlung einer Restdarlehenssumme auf Anforderung verpflichtet.
Von einer Formulierung wie "bei Eigenbedarf" o.ä. würde ich eher abraten, da dies zu unbestimmt ist und nur zu Schwierigkeiten führ.
Schreiben Sie einfach, dass der Darlehensnehmer auf Anforderung der Darlehensnehmer den dann fälligen Restbetrag binnen 10 Tagem zurückzuzahlen hat.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht