6. Januar 2025
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18:26
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
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Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Kündigung der Firma:
Da es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt, gelten die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts. In Österreich sind mündliche Verträge grundsätzlich genauso verbindlich wie schriftliche, jedoch kann die Beweisführung schwierig sein. Hier helfen Kontoauszüge mit Zahlungen und Zeugen und den Vertrag zu belegen!
Kündigungsfrist:
Ohne eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist kann eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig sein, insbesondere wenn keine besonderen Regelungen erfüllt wurden. Es wäre jedoch 1) zu prüfen, ob eine stillschweigende Vereinbarung über eine bestimmte Kündigungsfrist aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung angenommen werden kann.
Zudem hilft es ihnen 2) vermutlich mehr, dass es bei einer fristlosen Kündigung immer eines wichtigen Grundes bedarf! Was ist ein wichtiger Grund? Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Einzelfälle und unter Abwägung der beidseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Eine Reklamation wird man ganz sicher nicht darunter fassen können! Somit wäre die ausgesprochenen fristlose Kündigung mangels Grund nicht wirksam! Man würde die Kündigung dann in eine ordentliche Kündigung umdeuten... die hat aber eine Frist! Nun wurde hier keine Frist festgelegt. Man würde also das nehmen was üblich ist. Da kommt es auf die Laufzeit des Vertrags an und das was andere Firmen machen. GGF.wären das 14 Tage vllt einen Monat. Sie müssen hier Verträge und AGB der Konkurrenz prüfen. Umso länger, umso besser für Sie.
Schadenersatz: Wenn die sofortige Kündigung ohne rechtfertigenden Grund erfolgt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, können Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dazu müssten Sie nachweisen, dass die Kündigung unrechtmäßig war und Ihnen dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist.
Preiserhöhung
Vertragsänderungen: Eine einseitige Erhöhung des Stundensatzes ohne vorherige Ankündigung oder Zustimmung sind problematisch. In der Regel bedarf es einer Vereinbarung beider Parteien, um die Konditionen eines bestehenden Vertrags zu ändern! Nur in krassen Ausnahmefällen gibt es eine Anpassungsmöglichkeit. Diese sehe ich hier nicht!
Angemessenheit der Erhöhung: Die Erhöhung des Stundensatzes sollte im Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung stehen. Diese lag 2024 bei 1,9 % in Österreich!
Empfehlungen
Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Beweise, die Ihre bisherigen Vereinbarungen und die Umstände der Kündigung betreffen.
Verhandlung: Versuchen Sie, mit der Reinigungsfirma eine einvernehmliche Lösung zu finden, insbesondere im Hinblick auf die kurzfristige Bereitstellung von Ersatzkräften.
Rechtliche Schritte: Sollten Sie keine Einigung erzielen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter.
Ergänzung vom Anwalt
20. Januar 2025 | 15:15
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net
Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:
Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
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