Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
In der Abweichung von 10% der Fläche könnte eine erhebliche Veränderung liegen, die zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.
Sie sollten den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.
Ein Rücktrittsrecht an sich besteht nicht.
Eine genaue Vertragsprüfung wegen der Berechtigung zur Anfechtung ist dringend anzuraten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
In der Abweichung von 10% der Fläche könnte eine erhebliche Veränderung liegen, die zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.
Sie sollten den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.
Ein Rücktrittsrecht an sich besteht nicht.
Eine genaue Vertragsprüfung wegen der Berechtigung zur Anfechtung ist dringend anzuraten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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