Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen?

| 23. Dezember 2016 15:17 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe einem Verkäufer zur Wahrung meiner Rechte eine angemessene Frist gesetzt. Diese wurde vom Verkäufer nicht eingehalten. Jetzt möchte ich vom Kaufvertrag zurück treten. Musste ich dies bereits schon in dem Schreiben mit Fristsetzung angeben, das ich bei Nichteinhaltung vom Kaufvertrag zurück trete? Besten Dank
23. Dezember 2016 | 15:56

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, das mussten Sie nicht. Nach § 323 Abs. 1 BGB muss vom Käufer lediglich eine angemessene Frist gesetzt werden; eine Ankündigung des Rücktritts bei Fristablauf (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung) ist im Gegensatz zu § 326 Abs. 1 BGB alte Fassung seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 nicht mehr erforderlich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 24. Dezember 2016 | 04:56

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