Rückständige Mietzahlung

25. Juli 2008 17:56 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Mei Mieter liegt 1 Monat mit der Miete zurück und reagiert nicht auf Mahnungen (2) Kann ich nun das gerichtliche Mahnverfahren beantragen? Wenn ja, wie? Kurzebeschreibung reicht.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie haben die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, da sich Ihr Mieter aus verschiedenen Gründen (Verstreichenlassen eines festen Zahlungstermins und Erhalt einer Mahnung) in Verzug befindet.

Das gerichtliche Mahnverfahren können Sie entweder über www.online-mahnantrag.de einleiten. Oder Sie kaufen im gut sortierten Schreibwarenladen einen entsprechenden Vordruck, den Sie richtig ausgefüllt bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
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