Rücknahme Gehaltserhöhung

25. September 2017 11:18 |
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Arbeitsrecht


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Zusammenfassung

Ist es rechtlich zulässig, eine bereits zugesagte und schriftlich bestätigte Gehaltserhöhung zurückzunehmen?

Nein, eine bereits zugesagte und schriftlich bestätigte Gehaltserhöhung kann nicht einfach zurückgenommen werden. Der Arbeitgeber könnte versuchen, seine Willenserklärung anzufechten, aber ein Irrtum über bereits erfolgte Gehaltserhöhungen begründet kein Anfechtungsrecht. Daher ist die Gehaltserhöhung wirksam.

Guten Tag,

ich habe per Email eine Kopie meiner schriftlichen Gehaltserhöhung bekommen. Die Höhe der Gehaltserhöhung und mein anschließendes Gehalten wurden in diesem Schreiben benannt und unterzeichnet. Kurz darauf wurde meine Gehaltserhöhung wieder zurückgenommen. Argument für die Rücknahme war, dass eine Gehaltserhöhung nach meiner Probezeit (ein Jahr her) nicht mehr "bewusst" war. Dieses widersprecht dem Schreiben. Da wie schon oben beschrieben, die Höhe der Gehaltserhöhung und die Gesamtsumme des Gehalts nach Erhöhung genannt wurde. Die Gehaltserhöhung nach meiner Probezeit wurde übrigens bereits im Arbeitsvertrag festgehalten. Da ich einen Rechtsstreit eingehen möchte, wäre meine Frage, ob solche eine Rücknahme möglich ist. Falls nicht, kann ich mich auf einen Paragraphen beziehen?

Besten Dank!
25. September 2017 | 11:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

die Gehaltserhöhung ist m.E. wirksam geworden: Die Lohnerhöhung wurde Ihnen als Abwesender mit Zugang der Willenserklärung gemäß § 130 BGB wirksam erklärt und Sie haben ihr auch nicht widersprochen, sie also angenommen.

Der Arbeitgeber kann jetzt allenfalls versuchen, seine Willenserklärung anzufechten nach §§ 119 ff BGB.
Dies wird ihm aber nicht gelingen, da ein sog. Motivirrtum (der Irrtum darüber, dass schon eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit stattgefunden hat) kein Anfechtungsrecht ergibt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.


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