Rückforderung Jobcenter

| 11. Februar 2017 16:46 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


17:45
Hallo,
Ich hatte 2014 als Aufstocker (da alleinerziehend und Teilzeitangestellt) Leistungen vom Jobcenter bezogen. Als mein Tochter dann größer wurde, habe ich meine Arbeitszeit erhöht und damit keine Leistungen mehr bezogen. Ich erhielt damals einen Bescheid über Rückforderung wg Überzahlung, dem ich widersprochen habe. Widerspruch wurde damals abgelehnt, darauf hin rief ich den Sachbearbeiter an und sagte, dass es nicht sein kann, dass ich jetzt plötzlich was nachzahlen soll, obwohl
ich meine Einkünfte immer offen gelegt habe. Darauf hin war dann Ruhe...Jetzt erhalte ich ein Schreiben, in dem das Jobcenter wieder dieses Geld von mir einfordert.ist das rechtens? Und leider hatte ich erst vor kurzem alle Unterlagen weggeschmissen, ich dachte, nach soviel Zeit hat sich das dann erledigt vielen Dank im Voraus.
11. Februar 2017 | 17:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dadurch, dass Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen wurde ist der Rückforderungsbescheid rechtskräftig geworden. Normalerweise hätten Sie gegen den Bescheid nach der Zurückweisung des Widerspruchs, Klage erheben müssen. Die einzige Möglichkeit die Ihnen noch bleibt um den Rückzahlungsanspruch des Jobcenters abzuwehren ist der Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2017 | 17:35

Hallo Herr Stadnik,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ging es erstrangig um die lange Zeit zwischen Nov. 2014 und heute. Gibt es da nicht gewisse Fristen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2017 | 17:45

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

das Jobcenter hat ein Jahr Zeit um nach der Kenntnis über die Rückfordeungsumstände einen Bescheid zu erlassen. Nach dem der Bescheid rechtskräftig geworden ist, kann er 30 Jahre lang vollstreckt werden.

viele Grüße
RA Stadnik

Bewertung des Fragestellers 13. Februar 2017 | 16:14

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