Rückerstattung nicht angetretener Flugreise
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 13 Monaten buchte ich eine Reise (ohne Reiserücktrittversicherung) im Reisebüro „meines Vertrauens“, d.h. „um die Ecke“; ich habe da schon öfter gebucht. Die Reise sollte im April diesen Jahres stattfinden, der Flug an einem Samstag starten. Leider wurde ich krank, konnte die Reise nicht antreten. Am Freitag, dem Tag vor geplanten Reisebeginn, ging ich gegen 17 Uhr in das Reisebüro und stornierte alles. Die Reise bestand aus verschiedenen Bausteinen. Von den meisten Bausteinen habe ich trotz der knappen Kündigung zumindest einen Teil des schon vorab gezahlten Reisepreises zurück erhalten. Hin- und Rückflug nach Thailand sollte mit der Royal Brunei erfolgen (Flugpreis über 900 €). Der Mitarbeiter im Reisebüro erreichte an dem Freitag niemanden telefonisch persönlich mehr, sprach aber in meinem Beisein die entsprechende Kündigung auf einen AB der Fluggesellschaft. Außerdem reichte ich alle Flugcoupons ein, das Reisebüro versprach, sich um alles zu kümmern, alles einzusenden usw. Allerdings hieß es gleich, dass es dauern könne. Als ich im August nachfragte, gab es noch keine Auskunft und auch im September nicht. Das Reisebüro würde sich darum kümmern. Es konnte auch nicht genau gesagt werden, ob ich überhaupt etwas zurück bekommen kann und falls ja, wie viel. Nun habe ich selbst gerade mal in den AGB der Royal Brunei nachgesehen und schicke folgenden Ausschnitt davon mit:
„Artikel 10: Erstattungen
Allgemeines
10.1.
Für einen unbenutzten Flugschein oder einen unbenutzten Teil desselben leisten wir in Übereinstimmung mit den folgenden Absätzen dieses Artikels und entsprechend den jeweiligen Tarifbestimmungen eine Erstattung:
Empfänger der Erstattung
10.1.1.
Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Erstattung entweder an den im Flugschein mit Namen benannten Fluggast oder an die Person, die den Flugschein bezahlt hat, sofern zu unserer Zufriedenheit nachgewiesen wird, dass für den Flugschein eine Zahlung geleistet wurde.
10.1.2.
Ist die den Flugschein bezahlende Person eine andere als die im Flugschein als Fluggast benannte und enthält der Flugschein einen entsprechenden Erstattungsbeschränkungsvermerk, so findet eine Erstattung nur an die den Flugschein bezahlende Person oder nach deren Anweisung statt.
10.1.3.
Außer im Falle des Verlustes des Flugscheins erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage des Fluggastcoupons und Rückgabe aller unbenutzten Flugcoupons.
10.1.4.
Die an eine den Fluggastcoupon und alle unbenutzten Flugcoupons vorlegende Person, die sich nach Buchstabe 10.1.1. oder 10.1.2. als Erstattungsberechtigter ausgibt, ausgezahlte Erstattung gilt als Erstattung an den Erstattungsberechtigten.
Unfreiwillige Erstattung
10.2.
10.2.1.
Wenn wir einen Flug streichen, einen Flug nicht entsprechend dem Flugplan durchführen, Ihren Bestimmungsort oder einen Zwischenlandepunkt nicht anfliegen oder wenn Sie durch unser Verschulden einen gebuchten Anschlussflug nicht erreichen, so entspricht der Erstattungsbetrag:
10.2.1.1.
wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem gezahlten Flugpreis,
10.2.1.2.
wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, mindestens der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogenen Strecken anwendbaren Flugpreis.
Freiwillige Erstattung
10.3.
10.3.1.
Verlangen Sie eine Erstattung aus anderen als den unter Absatz 10.2.1. dieses Absatzes genannten Gründen, so entspricht der Erstattungsbetrag,
10.3.1.1.
wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, dem gezahlten Flugpreis abzüglich anwendbarer Gebühren,
10.3.1.2.
wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Gebühren.
Erstattung eines in Verlust geratenen Flugscheins
10.4.
10.4.1.
Geht ein Flugschein oder ein Teil desselben oder eine zur Ausstellung eines Elektronischen Flugscheins verwendete Karte verloren, so erfolgt die Erstattung gegen einen uns zufriedenstellenden Nachweis des Verlustes und Zahlung der anwendbaren Gebühr, vorausgesetzt, dass:
10.4.1.1.
der verlorene Gutschein oder Flugcoupon nicht bereits zur Beförderung oder Erstattung eingelöst oder ohne erneute Zahlung des Flugpreises ersetzt worden ist (außer, wenn die gegenüber einem Dritten erfolgte Beförderung, Erstattung oder Ersetzung auf unserer eigenen Fahrlässigkeit beruht) und dass
10.4.1.2.
die den Erstattungsbetrag erhaltende Person sich in der von uns vorgeschriebenen Form verpflichtet, uns den erstatteten Betrag zurückzuzahlen für den Fall, dass der verlorene Flugschein oder Flugcoupon von einer anderen Person zur Beförderung oder Erstattung vorgelegt und eingelöst wird, es sei denn, dass die mißbräuchliche Ausnutzung durch den Dritten auf unserer eigenen Fahrlässigkeit beruht.
10.4.2.
Wenn wir oder unser bevollmächtigter Agent den Flugschein oder einen Teil desselben verlieren, so sind wir dafür verantwortlich.
Ablehnung von Erstattungen
10.5.
10.5.1.
Wir können die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird.
10.5.2.
Wir behalten uns das Recht vor, die Erstattung für einen Flugschein abzulehnen, welchen Sie den Behörden eines Landes oder einem Luftfrachtführer zum Nachweis Ihrer Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt haben, es sei denn, dass Sie zu unserer Zufriedenheit nachweisen können, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben oder dass Sie das Land mit einem anderen Luftfrachtführer oder Beförderungsmittel verlassen werden.
Meiner Meinung müsste der Absatz 10.3.1.1 auf mich zutreffen, d.h. ich müsste einen Teil des Geldes zurückbekommen.
Nun meine Fragen: Wie lange soll ich noch warten? Soll ich weiter beim Reisebüro drängeln oder soll ich mich direkt an Royal Brunei wenden? (Allerdings habe ich selbst ja nur noch Kopien der Flugscheine.) Ich finde einfach, dass eine Frist von einem halben Jahr ausreichend sein müsste, um mir einen endgültigen Bescheid zu geben, bzw. um eine Erstattung, abzüglich Gebühren, auch vom Reisebüro, zu ermöglichen.
Vielen Dank