4. Oktober 2023
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17:02
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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60385 Frankfurt am Main
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Sie haben nach meiner Einschätzung grundsätzlich das Recht, die Tickets zurückzugeben und Ihr Geld erstattet zu bekommen.
Sie haben einen Vertrag mit dem Verein abgeschlossen, und nicht mit der externen GmbH, selbst wenn der Verein in der Vergangenheit die Dienstleistung mit Hilfe der GmbH erbracht hat.
Der Verein ist daher Ihr Vertragspartner und somit auch Ihr Ansprechpartner für die Rückabwicklung des Vertrages.
Wenn der Verein die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann oder will, dann haben Sie ein Rücktrittsrecht und daher das Recht den Kaufpreis zurückzuverlangen.
Der Verein kann sich nicht darauf berufen, dass der externe Dienstleister nicht rückabwickeln möchte. Das ist ein internes Problem zwischen dem Verein und dem Dienstleister und hat auf Ihre Rechte als Käufer der Tickets keinen Einfluss.
Ich empfehle Ihnen, den Verein nachweislich schriftlich per Einwurf/Einschreiben zur Rückzahlung des Kaufpreises aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen. Sollte der Verein nicht reagieren, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten.
Hierbei kann es sinnvoll sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt