Rückabwicklung Dienstleistung bei Verein

4. Oktober 2023 15:54 |
Preis: 48,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich habe folgende Fragestellung: ein Verein bietet seinen Mitgliedern eine Dienstleistung an. Diese wird von einer externen GmbH erbracht. Der Verein verkauft dafür "Tickets". Für diese Tickets tritt der Verein als Wiederverkäufer an. Das Mitglied kauft das TIcket beim Verein und kann dort die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Bei Abnahme einer größeren Anzahl von Tickets reduziert sich der Preis.

Im Folgejahr arbeitet der Verein nicht mehr mit diesem Dienstleister zusammen. Die Leistung für die Tickets kann also nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Habe ich als Vereinsmitglied / Kunde in diesem Fall das Recht die Tickets zurückzugeben und mein Geld erstattet zu bekommen? Der Verein verweist auf den Dienstleister, da dieser nicht rückabwickeln möchte (er hat wohl das Geld direkt bekommen). Aber nach meinem Verständnis interessiert mich das Geschäft zwischen Verein und der GmbH nicht, sondern ich habe die Tickets beim Verein gekauft.
4. Oktober 2023 | 17:02

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Sie haben nach meiner Einschätzung grundsätzlich das Recht, die Tickets zurückzugeben und Ihr Geld erstattet zu bekommen.

Sie haben einen Vertrag mit dem Verein abgeschlossen, und nicht mit der externen GmbH, selbst wenn der Verein in der Vergangenheit die Dienstleistung mit Hilfe der GmbH erbracht hat.

Der Verein ist daher Ihr Vertragspartner und somit auch Ihr Ansprechpartner für die Rückabwicklung des Vertrages.
Wenn der Verein die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann oder will, dann haben Sie ein Rücktrittsrecht und daher das Recht den Kaufpreis zurückzuverlangen.


Der Verein kann sich nicht darauf berufen, dass der externe Dienstleister nicht rückabwickeln möchte. Das ist ein internes Problem zwischen dem Verein und dem Dienstleister und hat auf Ihre Rechte als Käufer der Tickets keinen Einfluss.


Ich empfehle Ihnen, den Verein nachweislich schriftlich per Einwurf/Einschreiben zur Rückzahlung des Kaufpreises aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen. Sollte der Verein nicht reagieren, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten.

Hierbei kann es sinnvoll sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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