Revido Ltd. - Rechnung wegen AGB-Verstoß

| 19. Mai 2008 21:11 |
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Internetrecht, Computerrecht


Hallo,

ich habe 2005 Webspace bei der Revido Ltd. erworben. Bis letzten Monat ergaben sich bei diesen Vertrag keine Probleme. Ende April wurde aber plötzlich mein Account (d.h. mein Webspace, mein Emailzugang, mein FTP-Zugang -> also alles) gesperrt. Ich erhielt zeitgleich eine Rechnung über 50€. Als Beschreibung war angeführt:

"Accountsperrung wegen AGB Verstoss unsichere Scripte/ Mailspam PHPBB 2"

Erst nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt was dies heißen soll: Über mein Forum wurden täglich angeblich tausende Spamemails versendet, da ich kein Spamschutz eingebaut habe. Letzteres stimmt leider auch. Ich zeigte Kooperationsbereitschaft und bot wiederholt an, dass Revido alle Skripte, die sie als "unsicher" erachten, löschen könnten. Darauf kam nie eine Antwort. Mehrmals fragte ich nach Beweisen, da ich keine Möglichkeit habe den Spamvorwurf zu überpürfen (die Logadateien wurden auch gesperrt). Ich erhielt aber nur Antworten wie: "Zu Ihren merkwürdigen Äußerungen nehmen wir vor einem ordentlichen Gericht Stellung."

Da ich unbedingt meine Emailadresse benötigte (die ja gesperrt war) kündigte ich bei Revido und wechselte zu einem anderen Provider. Ich habe gegen die 50€ Rechnung Widerspruch eingelegt, was vom Revido-Support mit einer Inkasso-Drohung beantwortet wurde.


Revido stützt sich auf folgende Teile der AGB:

"Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich gegenüber der Revido Ltd., keine E-Mails an Dritte zu versenden, die dies nicht wünschen. Dies betrifft insbesondere die Versendung von E-Mails mit hoher Adressatenzahl, dem sog. "Spamming" (oder auch "Spam Mail" oder "Junk Mail"). Dies gilt auch für das Versenden solcher Massenmails in Chats und/oder Diskussionsforen."

"Stellt Revido Ltd. den Versand von in den vorstehenden Absätzen genannten e-mail fest, ist sie berechtigt, den Zugang des Kunden zum Webspace solange zu sperren, bis dieser in Schriftform (§ 126 BGB) gegenüber Revido Ltd. das Unterlassen des Versands der e-mail versprochen hat. Die der Revido Ltd. dadurch entstehenden Kosten und Schäden hat der Kunde zu tragen."

"Erfolgte der Versand der vorgenannten e-mails schuldhaft durch den Kunden, verpflichtet er sich zudem, der Revido Ltd. eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00, im Wiederholungsfalle EUR 5.500,00, zu zahlen."


Meine Fragen:

(1) Ist die Revido-Rechnung über 50,00€ gerechtfertigt und wie soll ich mich nun verhalten?

(2) Es befinden sich noch Daten auf den Webspace. Habe ich weiterhin ein Anrecht auf diese Daten?

Für weitere Tipps und Ratschläge bin ich selbstverständlich ebenfalls dankbar.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit


freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,

auch wenn Sie die Spammails nicht selbst versendet haben, dann sind Sie, die Richtigkeit der Aussage von Revido vorausgesetzt, auch dann Störer, wenn Dritte über Ihr Forum die Spammails verschickt haben und Sie Ihr Forum gegen solche Aktivitäten nicht ausreichend geschützt haben.

Voraussetzung ist allerdings, dass Revido auch nachweisen kann, dass tatsächlich über Ihr Forum die Spammails versendet wurden. Solange Ihnen dieser Nachweis von Revido nicht erbracht wurde, würde ich an Ihrer Stelle die Rechnung i.H.v. 50,00 € nicht begleichen.

Auch wenn der Nachweis gelingt, dass die Spams von Ihrem Forum ausgingen, ist keineswegs sicher, dass ein Gericht die Ansicht von Revido teilt, dass Ihnen die Kosten für eine Sperrung auferlegt werden können. Ich glaube daher nicht, dass Revido die Rechnung in Höhe von 50,00 € einklagen würde.

Die Wirksamkeit der von Revido verwendeten AGB ist ebenfalls keineswegs sicher.

Auch das durch Sie geschilderte Geschäftsgebahren von Revido ist mehr als zweifelhaft.

Daneben haben Sie natürlich weiter Anrecht auf Ihre Daten. Diese muß Ihnen Revido zur Verfügung stellen.

Fazit: Ich rate Ihnen, Revido per eingeschriebenen Brief mitzuteilen, dass Sie die Rechnung nicht begleichen werden und Ihre Daten herausfordern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Leyrer
Rechtsanwalt
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