Restschuldbefreiung am 10.4.20 möglich - ( nach 5 Jahren)

4. März 2020 13:29 |
Preis: 29,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Nach 5 Jahren habe ich die Restschuldbefreiung hinter mir, ich habe den Dauerauftrag so eingerichtet dass ich bis zu Ende der 5 Jahren alles getilgt habe ( Treuhänderkosten und Gerichtskosten).
die Letzte Rate habe ich getilgt aber heute kam ein Schreiben dass wohl doch noch was fehlt, muss ich das 6. Jahr auch bezahlen obwohl die Befreiung vorher ansteht?

Ich wurde gerne den Brief vom Treuhänder einfügen aber es klappt hier wohl nicht ...

....
zuzüglich Zahlung vom 2.3.20: 40,38 Euro
Kontostand vom 2.3.20: 108,20 Euro ( da bin ich wohl im Plus, zuviel bezahlt ?)

noch ausstehende Kosten:
Jährliche Mindestvergütung ab dem 7.4.20 für 119 EUro
Gebühr der Kontoführung bis Mai 2020 ca 35 Euro
Kosten ca 154 Euro ( muss das trotzdem noch getragen werden?)


Oder muss ich noch die Differenz tragen von 154/108,20 EUro

danke
4. März 2020 | 15:12

Antwort

von


(22)
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich Frage beantworte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt, wobei das Vorliegen des Schreibens vom Treuhänder sinnvoll wäre. Am besten Sie senden mir das Schreiben sowie auch einen entsprechenden Kontoauszug über Ihre bisher geleisteten Zahlungen der letzten 5 Jahre per E-Mail zu, damit ich mir dieses ansehen kann.

Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung richtet sich grundsätzlich nach § 300 InsO. In Ihrem Fall kommt augenscheinlich § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO in Betracht, da Sie die Verfahrenskosten beglichen haben bzw. offenbar noch einen Restbetrag noch bezahlen müssen. Erst nach vollständiger Zahlung der Verfahrenskosten erhalten Sie die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren.

Nach Ihren Schilderungen gehe ich aktuell davon aus, dass Sie lediglich den Differenzbetrag von 45,80 EUR bezahlen müssen.


ANTWORT VON

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