Reprorecht Gemälde aus alten Büchern

| 8. Juli 2015 19:02 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich bin im Besitz alter Datenträger (Bücher, Ansichtskarten und Druckmappen) aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende (ca. 1900). Sie enthalten Abdrucke von Fotos, (schöner) alter Stiche und teilw. farbiger Gemälde (welche heute noch im Original in existierenden Museen ausgestellt sind).
Ich setze hier voraus, daß nach dt. UrhG die Ansprüche der Fotografen, Maler und anderer Künstler (nach §64 UrhG mehr als 70 Jahre verstorben) und die Ansprüche der Verlage (nach §72 (3) UrhG mehr als 50 Jahre nach Veröffentlichung?) ausgelaufen sind.

Meine Frage: Kann ich diese Abbildungen uneingeschränkt, also auch kommerziell nutzen?
Z.B. eine über 100 Jahre alte farbige Canaletto-Reproduktion (aus einem in meinem Besitz befindlichen Buch) wiederum reproduzieren und mit dem Ergebnis Geld verdienen?

Vielen Dank!
8. Juli 2015 | 19:29

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat dürften die Abbildungen mittlerweile gemeinfrei sein, wenn man unterstellt, dass die Urheber bereits vor mehr als 70 Jahren verstorben sind. Gemäß § 64 UrhG, der über § 129 UrhG auch auf ältere Werke anwendbar ist (soweit diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes überhaupt noch urheberrechtlich geschützt waren, denn z.B. das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 sah eh nur eine Schutzdauer von 30 Jahren vor), erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Auch Rechte des damaligen Verlages sind spätestens nach diesem Zeitraum erloschen.

Gemeinfreie Werke können sie nach Belieben reproduzieren und die Reproduktionen verkaufen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2015 | 19:33

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Schnelle und konkrete Beantwortung meiner Frage. Vielen Dank!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Juli 2015
5/5.0

Schnelle und konkrete Beantwortung meiner Frage. Vielen Dank!


ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht