Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Sie müssen beachten, dass gem. § 64 UrhG
das Urheberrecht des Autors des Buches 70 Jahre nach seinem Tod erlischt.
Sie müssen also rausfinden, wann der Autor gestorben ist.
Sollten die 70 Jahre bereits verstrichen sein, können Sie das Werk verbreiten, veröffentlichen und vervielfältigen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 08.02.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
08.02.2010 | 11:55
Würde sich die Sachlage ändern, wenn man das Buch über eine ausländische Plattform (bspw. USA) anbietet ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.02.2010 | 12:10
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie die Veröffentlichung in den USA betreiben wollen wäre nach dem Schutzlandprinzip das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schutz vor einer Handlung zu besorgen wäre - mithin US-Recht.
Die Frage nach dem US-Urheberrecht kann ich Ihnen jedoch leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Drewelow